Polizei am Limit? – Gedanken zu Tania Kambouris Buch

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

„Deutschland im Blaulicht – Notruf einer Polizistin“

 

Im Spätherbst 2015 veröffentlichte Tania Kambouri (T.K.) ihren Notruf – ohne zu diesem Zeitpunkt die weiteren Zuspitzungen in Form der Silvesternacht 2015/16 und anderen Vorfällen zu kennen.

Bevor man sich dazu entschließt, einen Notruf zu verfassen – und diesen dann auch in Buchform zu veröffentlichen – muss schon Einiges im Vorfeld zusammengekommen sein. So hatte T.K. auch den grundlegenden Inhalt dessen, was nun als Buch vorliegt, bereits 2013 in einem Leserbrief der Gewerkschaftszeitung „Deutsche Polizei“ veröffentlicht. Die überwältigende Resonanz und Unterstützung sehr vieler Kollegen ermutigten sie, dieses Buch zu verfassen – sie, die als Tochter griechischstämmiger Eltern in Bochum geboren wurde und beide Staatsbürgerschaften besitzt. Sie, die sich der Identität ihrer Herkunftsfamilie genauso bewusst ist wie der Identität und der Werte des Landes, in dem sie lebt. Sie – die von beidem nichts missen möchte und die man als gelungenes Beispiel von Integration ansehen kann, macht auf Probleme genau dieser nicht stattfindenden Integration bei anderen aufmerksam. Und bevor ich auf die inhaltliche Seite ihres Buches eingehe, möchte ich genau diesen Tatbestand hervorheben, dass sie es ist, die diesen Notruf schreibt: eine Person ‚mit Migrationshintergrund‘ – und nicht etwa ein deutscher Kollege ohne diesen. Hierzu schreibt sie auf S. 16: „Denn viele meiner deutschen Kollegen trauen sich nicht, zum Thema ‚straffällige Personen mit Migrationshintergrund‘ klar Stellung zu beziehen oder überhaupt etwas zu äußern, aus Angst davor, in die rechte Ecke gestellt und als Rassist abgestempelt zu werden. Die political correctness ist hierbei ohne Zweifel zu einer Fußfessel geworden – nicht nur für Polizisten, aber für die offensichtlich in besonderem Maße.“

Hierin sehe ich eines der Hauptprobleme eines Staates, der sich so sehr seiner Werte rühmt, vor allem des Wertes der ‚freien Meinungsäußerung‘, wenn genau bei dieser Äußerung die bekannten ‚Keulen‘ herniedersausen, da bestimmte Kreise es gar nicht schätzen, wenn zu ihrer (be)herrschenden Meinung noch eine andere geäußert wird. Neben dieser grundlegenden Bekämpfung der freien Meinungsäußerung kommt der Umstand, dass dieser ‚Kampf‘ ziemlich einseitig in eine politische Richtung geführt wird. Anhänger einer bestimmten – als Religion getarnten – totalitären Ideologie erscheinen hier überhaupt nicht im Raster der Wahrnehmung – wobei sich eigentlich gegen sie der Fokus der Aufmerksamkeit richten sollte.

In genau diese Einseitigkeit der Wahrnehmung gehört z.B. das Verbot, in Polizei-Statistiken die migrantische Herkunft zu vermerken – geschweige denn, diese zu veröffentlichen. Nach der schwerwiegenden Vergangenheit Deutschlands möchte man nicht als ‚rassistisch‘ erscheinen – wobei man sich allen Ernstes fragen muss, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Zum einen hat es nichts mit einer Aufarbeitung dieser Vergangenheit zu tun, wenn man meint, in blinder Hysterie den Begriff ‚Rassist‘ derart inflationär und vor allem falsch zu gebrauchen. Das läuft nicht nur einer Verarbeitung völlig zuwider, sondern dieses unreflektierte Verhalten führt geradezu in eine neue Katastrophe, da man in blinder Selbstbestrafung die Dinge nicht wahrnimmt, die momentan weitere Probleme verursachen und für gesellschaftliche Verwerfungen verantwortlich sind.

Niemand dürfte im o.g. Zusammenhang bestreiten, dass die frühkindliche Sozialisation für das weitere Leben prägend ist – und dass diese Einflüsse sowohl ethnokultureller als auch religiöser Ausprägung sind – wobei sich der eine mit dem anderen Bereich vermischt bzw. wechselseitig aufeinander aufbaut – was eine Trennung dieser Bereiche erschwert.

Fakt ist jedoch, dass die Berücksichtigung des ethno-kulturell-religiösen Hintergrundeseines Straftäters wesentliche Gesichtspunkte liefert zum Täterprofil und zur Motivation/Erklärung der Tat – sowie selbstverständlich auch zur Prävention – da man bei diesem Verständnis ‚von innen heraus‘ bestimmte Verläufe bereits im Voraus prognostizieren und sich darauf einstellen kann. Auf diesem Hintergrund der Wichtigkeit solcher Informationen müsste man es eigentlich als strafbar einstufen, wenn solche Überlegungen unterbunden werden – vor allem mit dieser völlig unsinnigen Begründung.

Der Notruf der Polizistin T.K. entspringt aus ihrer täglichen Arbeit – und zwar aus der eklatanten Diskrepanz der Straftatbestände einerseits – und der ‚Hilflosigkeit‘ (= dem Nicht-Handeln-Können) der Polizei andererseits – was wieder einmal zu den Ursachen zurückführt, warum sich dieser ‚Rechtsstaat‘ so ‚rat- und hilflos‘ darstellt.

Ein Schlüsselwort für die äußerst unliebsamen Erfahrungen der T.K. und ihrer KollegInnen ist der fehlende Respekt – und zwar nicht nur der Polizei als Repräsentant des Staates gegenüber, sondern auch vor ihr persönlich als Frau. Und diese Respektlosigkeiten geschehen vornehmlich von männlichen Straftätern anderer Kulturkreise, wobei der Islam eine große Rolle spielt.

Hier erteilt T.K. allen Sozialromantikern und Kulturrelativisten eine Absage, die eben genau diese Zusammenhänge nicht sehen wollen. Klar und deutlich macht sie darauf aufmerksam, dass Wegschauen, Verdrängen und Ignorieren genau dieser Zusammenhänge in die bereits beschriebene ‚Hilflosigkeit‘ führen, aber die Probleme keinesfalls lösen. Auf S. 10 sagt sie: „Das soll keine Pauschalverurteilung sein und schon gar keine rassistische Vorverurteilung aufgrund der Herkunft oder des Glaubens, aber es ist schlichtweg eine Tatsache, dass manche Bevölkerungsgruppen bei bestimmten Verhaltensmerkmalen und Straftaten auffallend überrepräsentiert sind.“ Und auf S. 23 fährt sie fort: „Vor allem mit Migranten aus dem islamischen Kulturkreis verläuft die Entwicklung nicht parallel, sondern in Teilen sogar entgegengesetzt. Relativ unverhohlen wird hier eine Gegengesellschaft propagiert – und gelebt.“

T.K. legt hier den Finger in die Wunde der Parallelgesellschaft und der Paralleljustiz – was im Grunde schon seit Jahrzehnten existiert und bis heute noch nicht in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt ist – geschweige denn bekämpft wird. Hier warnt T.K. eindeutig vor den Folgen eines weiteren Verschweigens und Wegsehens: „Eine Anpassung der Einheimischen an die Einwanderer darf niemals stattfinden, nur um mögliche Vorwürfe der Intoleranz zu vermeiden. Die Folge wäre eine negative Anpassung – und das käme einer Aufgabe unserer freiheitlich-demokratischen Überzeugungen gleich. Und genau diese falsch verstandene Toleranz hat uns in mancher Hinsicht in eine Sackgasse geleitet.“ (S. 27f.)

Noch brisanter werden diese Sätze angesichts der nicht enden wollenden Migration aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis – bei gleichzeitigem Fordern einiger Politiker nach genau dieser negativen Anpassung!

Ein weiterer Schlüsselbegriff zum Verständnis verschiedener Respektlosigkeiten ist der der Clanstrukturen, in denen viele Straftäter mit Migrationshintergrund – sowie auch die momentan einströmenden Migranten – groß geworden sind und die sie auch hier weiter etablieren (möchten). Dieses sind uralte Formen des Zusammenlebens, autoritär und patriarchal organisiert, in denen Männer über Frauen bestimmen und das Ganze dann noch durch die Religion überhöht und zementiert wird. Da diese Regeln schon in der frühkindlichen Sozialisation – zum großen Teil mit Gewalt – an die Nachkommen weitergegeben werden, ist nicht verwunderlich, dass sie a) internalisiert wurden und b) auch weiterhin mit Gewalt durchgesetzt werden. Hier prallen dann die Welten aufeinander, wenn ein derart sozialisierter Migrant auf eine Frau als Polizistin trifft, die die deutsche Staatsgewalt repräsentiert. Es ist aus verschiedenen Gründen leicht auszumalen, dass dieser Delinquent sich dann auf die Seite seines Clans stellt und sich nach dessen Regeln verhält.

All diese Zusammenhänge sind im Grunde seit Jahrzehnten bekannt und auch schon von anderen Autoren beschrieben worden (Buschkowsky, Sarrazin, Heisig, Wagner u.a.) – leider mit den bekannten Folgen und Bewertungen.[1]

Frau K. beschreibt weiterhin, wie die Polizei (als Exekutive) zwischen den anderen staatlichen Gewalten Legislative und Judikative zerrieben und allein gelassen wird und zählt einige Beispiele auf, wo sie dringenden Handlungsbedarf sieht:

– Unterstützung der Polizei durch die Regierung und das in finanzieller, gesamt-logistischer und moralischer Hinsicht. Es kann nicht sein, dass von der Polizei die Gewährleistung der inneren Sicherheit selbstverständlich erwartet wird, aber dann von Regierungsseite jede Menge wichtige Stellen ‚eingespart‘ werden bzw. der Einsatz bestimmter Großereignisse falsch geplant wird (Köln in der Silvesternacht hätte vorausgesehen werden können, wenn ethnokulturell-religiöse Gegebenheiten gebührend berücksichtigt und analysiert worden wären. Ähnliche Verhaltensweisen waren z.B. vom Tahirplatz bekannt)[2]

– Aufklärung und keine Vertuschung. Wie schon mehrfach ausgeführt, ist eine Analyse und Veröffentlichung der kulturellen Implikationen von Straftaten unerlässlich. Eine solch eklatante Politik der Vorenthaltung von Informationen, weil sie evtl. zu ‚Vorverurteilungen‘ führen könnte, ist eigentlich eines demokratischen Rechtsstaates, in dem sich mündige Bürger ihre eigene Meinung bilden möchten, nicht würdig. Und ein solches Verhalten ist nicht dazu angetan, das Vertrauen in Politik, Medien und Innere Sicherheit zu stärken.[3]

– Frustration aufgrund der Judikative. Es erhöht nicht gerade die Motivation von Polizeibeamten, wenn die unter großem Arbeitsaufwand festgenommenen Delinquenten entweder von der Justiz nach kurzer Zeit wieder frei gelassen werden – oder wenn sich Verfahren monate- bzw. jahrelang hinziehen. In dieser Zeit wird eine bereits ungut verlaufene Sozialisation zum Nachteil gefestigt. Den Gipfel bilden die in der Überzahl sehr laschen Urteile, die vom Großteil der Bevölkerung nicht nachvollzogen werden können und die in arabischen Clans nur Anlass für Hohn und Spott sind – was die ursprünglich beschriebene Respektlosigkeit und Aggression nur wieder verstärkt und unsere Justiz weiter der Lächerlichkeit preisgibt.[4]

– Strafen für Friedensrichter. Frau K. fragt sich hier, wie viele andere auch, wieso diese Paralleljustiz von unserem Staat geduldet und nicht z.B. ein ‚Friedensrichter‘ einmal verurteilt werden könnte wegen der Vertuschung von Straftaten!? Irgendwo sollte mal begonnen werden, eine Grenze zu ziehen, um unsere Justiz nicht noch weiter der Lächerlichkeit preiszugeben. Viele Verfahren sind ohnehin eine Farce, da die Angeklagten schweigen, deutsche Richter nicht für voll nehmen und ihr Fall ohnehin schon anderweitig gelöst wurde.

– Verbot von Teil- und Ganzkörperverhüllung. Frau K. hat in ihrem Buch an einigen Beispielen aufgezeigt, dass Frauen, die in diesem autoritär-patriarchalen System als Besitz betrachtet werden, nie erfahren haben, was Selbstbestimmung bedeutet – und deshalb größtenteils gar nicht wissen, was darunter zu verstehen ist. Sie hält es für richtig, diese religiösen Be(ver)kleidungsvorschriften in unserem Land zu verbieten – es gehört nicht zu unserem Verständnis von Freiheit und Selbstbestimmung. Eine Vermummung ängstigt und beleidigt andere Personen – zudem ist für sie die Frage, wie man solche vermummten Personen kontrollieren kann!? Auch einen Schwimmunterricht in dieser Verkleidung lehnt sie ab.[5]

– Einhaltung der Menschenrechte an den Schulen. Frau K. würde ein gesondertes Schulfach ‚Menschenrechte‘ gut gefallen, wo explizit auf die Gleichberechtigung von Frauen hingewiesen wird. Sie wünscht sich sowohl von Lehrern als auch von Eltern ein verstärktes Aufmerksammachen auf die Fälle, wo wieder einmal Gewalt im Spiel war. Ein erneutes Wegsehen ist zu verurteilen, wenn es darum geht, unsere Werte zu verteidigen – eine Rücksichtnahme auf kulturelle Gepflogenheiten wäre hier fehl am Platze – ebenso wie eine Haltung, die nach dem Prinzip ‚Täterschutz vor Opferschutz‘ verfährt – was leider immer noch sehr häufig der Fall ist.[6]

– Bildungsauftrag an Schulen. Frau K. fordert hier zu Recht, den Bildungsauftrag an Schulen durchzuführen – notfalls auch mit Sanktionen. Hierzu gehören:

Kindergartenpflicht

Ganztagsschulen

deutsche Sprache

Schwimmpflicht

Burkini- und sonstiges Verhüllungsverbot

– größere Kooperation zwischen Schulen, Jugendämtern, Polizei und Justiz. Der Katalog an Maßnahmen ist nicht gerade gering – und auch schon länger bekannt. Das Problem ist nach wie vor die Umsetzung – und der politische Wille! Und hierin liegt auch für mich das Problem, das zuerst angegangen werden müsste: in der Aufarbeitung der ideologischen Hemmnisse, die seit geraumer Zeit die Probleme verschleiern und Fakten nicht wahrnehmen wollen.

Und mit zunehmender unkontrollierter Migration werden die Probleme um ein Vielfaches verschärft. Schon seit Jahrzehnten wurde es versäumt, Deutschland als Einwanderungsland zu definieren, das z.B. nach kanadischem oder australischem Vorbild die Regeln gewünschter Zuwanderung vorgibt.

In den Monaten nach Erscheinen von Frau K.s Buch hat sich die Situation um ein Vielfaches verschärft – nicht zuletzt durch den Starrsinn der herrschenden Politiker. Man kann nur hoffen, dass dieser und andere Notrufe allen Beteiligten klarmachen, dass der Zeiger die 12 schon überschritten hat. Vieles ist bereits irreversibel – hoffen wir, dass mehr Menschen erwachen und antidemokratischen Entwicklungen Grenzen setzen!

(13. April 2016)

 

[1] 1) Heinz Buschkowsky: Neukölln ist überall. Berlin 2012.

Ders.: Die andere Gesellschaft. Berlin 2014.

Kirsten Heisig: Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter. Freiburg 2010.

Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. München 2010.

Joachim Wagner: Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat. Berlin 2011.

[2] So wird auch noch Monate nach den Silvesterereignissen behauptet: „Keine Hinweise auf Exzesse vor Silvester“…„Mit massenhaften sexuellen Übergriffen sei ‚nicht im Ansatz‘ zu rechnen gewesen“ … (WZ vom 19.3.2016) Auch hätten Diensthabende vor Ort nichts von den Übergriffen bemerkt … wobei wieder ersichtlich wird, wie ideologische Vorgaben (was nicht sein darf, kann auch nicht sein) die Wahrnehmung beeinflussen … Anstatt die Polizei logistisch und moralisch zu unterstützen, wird sie nach der krisenhaften Silvestersituation noch zum Sündenbock gestempelt – damit sich bestimmte Politiker ihrer eigenen Verantwortung nicht stellen müssen.

In anderen Teilen des Landes muss bereits Polizei von Polizei bewacht werden: Landespolizei bewacht die Kollegen – Bundespolizei fühlt sich in Potsdam nicht sicher. „Seit in direkter Nachbarschaft zum Präsidium der Bundespolizei in Potsdam eine Aufnahmestelle für 1.300 Asylbewerber entstanden ist, muss die brandenburgische Polizei Wachmannschaften abstellen, damit den Bundesbeamten nichts zustößt.“ (MAZ-ONLINE.DE, 15.3.16)

[3] Pressekodex neu bestätigt! Schon seit einiger Zeit wurden Stimmen laut, ob der Punkt 12.1 so stehen bleiben könne: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ Der dt. Presserat betonte am 11.3.2016 ausdrücklich, dass dieser Punkt bestehen bleibt, da man keinen Anlass zu Änderungen sähe. Der kritische und mündige Bürger einer Demokratie fragt sich jedoch, wem hier die Deutungshoheit überlassen und wieso ihm die Fähigkeit abgesprochen wird, sich selbst ein Urteil zu bilden!?

[4] Kuscheljustiz? Polizeigewerkschaft fordert Mindeststrafen! „Zwei Verfahren, die vor dem Düsseldorfer Amtsgericht mit Bewährungsstrafen endeten, empören die GdP. In einem Fall kamen drei Mitglieder eines Familien-Clans, die Polizeibeamte massiv attackiert hatten, geschlagen und getreten, mit Bewährungsstrafen davon. In einem zweiten Prozess war ein 26-jähriger nach einem sexuellen Übergriff zu einem Monat auf Bewährung verurteilt worden. Die GdP fordert nun schärfere Strafen. Bei Übergriffen auf Beamte solle der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von drei Monaten festlegen.“ (WZ vom 11.3.2016) Oder: Kripo-Beamte fühlen sich im Stich gelassen. „Die NRW-Kriminalbeamten haben die Sicherheitspolitik der Landesregierung kritisiert. Es sei eine Zumutung, den Bürgern angesichts der ‚dramatischen Kriminalitätsentwicklung‘ zu vermitteln, sie sollten auf sich selbst aufpassen, erklärte der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Er reagierte damit auf die jüngste, von zunehmender Einbruchszahl geprägte Kriminalstatistik. Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte den Bürgern geraten, ihre Wohnungen besser zu schützen. Die Kriminalbeamten selbst könnten nicht mehr leisten, in NRW fehlten Tausende Beamte.“ (Westfälische Zeitung vom 11.3.2016)

[5] Inwieweit sich bereits unsere Justiz islamischen Vorschriften (hier Kleidervorschriften) unterwirft, zeigt das letzte Beispiel einer Muslima, die vor Gericht nicht ihren Schleier lüften wollte. Anstatt hier auf deutsches Recht zu pochen, geben sich in solchen und ähnlichen Fällen RichterInnen ‚hilflos‘ – wodurch sie bereits die Scharia anwenden und sich dieser unterwerfen!

[6] Anstatt auch hier wieder – vom Kinderhort bis zur Hochschule – unsere demokratischen Prinzipien und Menschenrechte mit Nachdruck zu vermitteln, werden diese nahezu verleugnet, indem allenthalben gelehrt wird, wie wir‚interkulturelle Kompetenz‘ erwerben – nicht aber, wie Migranten in unserem GG geschult werden. Halal-Essen in Kantinen, getrenntes Unterrichten und Gebetsräume an Schulen und Hochschulen (um nur einige Beispiele zu nennen) geben hier Auskunft über eine schon erwähnte negative Anpassung!

 

 

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