Stellungnahme zum Schreiben der DKP-Bochum (RA Lederer)

 In Analyse der islamischen Herrschaftskultur

„Politically Incorrect“ hat das im Internet veröffentlichte Hetzschreiben der stalinistischen Politsekte „DKP“ vom November 2008 reaktualisiert. Aus diesem Grund sehen wir uns nun veranlasst, hier auch die bislang unveröffentlichte Langfassung unserer anwaltlichen Stellungnahme publik zu machen.

Insgesamt betrachten wir mit großer Sorge, dass (post-)stalinistische Saboteure, SED-Nachfolge-Apparatschiks, reaktionär-fordistische Gewerkschaftsbonzen und Umverteilungsdemagogen bis hin zu mccarthyistischen „Antifas“ und Pro-Islamisten das ehemals für Freiheit, Fortschritt und Emanzipation stehende Gesinnungsabzeichen „links“ für sich okkupiert haben und damit auf ruinöse Art „antilinke“ Stimmungen und Ressentiments innerhalb der Bevölkerung schüren und verbreitern helfen.

Wir rufen deshalb alle klarsichtigen und emanzipatorisch orientierten Menschen dazu auf, diesen Kräften entgegenzutreten und nicht – wie der ASTA der Ruhr-Universität- Bochum – vor ihnen in die Knie zu gehen.

 

Stellungnahme zum Schreiben der DKP-Bochum

(RA Lederer)

 

Marx zum „Feindbild Islam“

„Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist ‚harby’, d. h. der Feind. Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muselmanen und Ungläubigen. In diesem Sinne waren die Seeräuberschiffe der Berberstaaten die heilige Flotte des Islam.” (Marx-Engels-Werke, Band 10, S. 170)

 

1) Die Diffamierung besteht im vorliegenden Fall eindeutig darin, den Mandanten als Autor und Referenten unsubstantiiert als „rassistisch“ und „rechtsextremistisch“ zu etikettieren. Dabei handelt es sich um den gezielten Versuch der DKP-Bochum, einen politischen Gegner durch Rufschädigung, d. h. durch das Anheften stigmatisierender Zuschreibungen öffentlich zu diskreditieren. Entsprechend wurde der Brief an den ASTA ja auch im Internet zur Schau gestellt. (Zum Beispiel http://wilde-13.blogspot.com/2008/10/kontorverses-um-islamkritiker.html) Die Tatsache, dass diese Verleumdungen immer noch im Internet zugänglich sind, beweist entgegen der anders lautenden Erklärung im Schreiben vom 13.11. 2008 die fortgesetzte Diffamierungsabsicht der DKP-Bochum.

Insofern handelt es sich hierbei auch nicht etwa um die schlichte Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sondern um die gezielte verleumderische Anprangerung von Herrn Krauss in der Öffentlichkeit. Im Übrigen gilt hier der Grundsatz, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch gegen seine missbräuchliche Instrumentalisierung als Schutzschirm für öffentliche Verleumdungen verteidigt werden muss. Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet ja nicht automatisch das Recht auf ungehinderte öffentliche Diffamierung konkreter Personen.

Die DKP, die nicht umsonst fortlaufend in den Verfassungsschutzberichten erwähnt wird, handelt auch im vorliegenden Fall ganz im Stile der in der wissenschaftlichen Literatur ausführlich beschriebenen stalinistischen Praxis, politisch missliebige Personen durch verleumderische Zuschreibungen zu entwürdigen und – soweit es die politischen Machtverhältnisse dann zulassen – darüber hinausgehend zu sanktionieren.

Die unter Weglassung wesentlicher Passagen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate sind als Alibi für die Verleumdung des Autors als „rassistisch“ und „rechtsextremistisch“ völlig abwegig und unhaltbar.

Krauss betrachtet in Übereinstimmung mit einer ganzen Reihe von demokratischen Autoren den Islam im Hinblick auf seine inhaltlichen Grundmerkmale als eine totalitäre, auf religiösen Behauptungen beruhende Weltanschauung und Ordnungsideologie, die absolut gültige Normen festschreibt, die ihrerseits zentralen Menschenrechten und modernen Grundrechten schroff entgegensteht.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus folgerichtig und legitim, die unreflektierte Anwendung des Religionsfreiheitsparagraphen auf den Islam kritisch in Frage zu stellen und die nahe liegende Meinung zu äußern, „als die Väter des Grundgesetzes die Religionsfreiheit festschrieben“ hätten sie nicht „mit einer Religion wie dem Islam“ gerechnet.

Auf keinen Fall kann daraus die öffentliche Diffamierung des Autors als „rassistisch“ oder „rechtsextremistisch“ abgeleitet werden. Vielmehr kritisiert Krauss ja gerade den orthodoxen Gesetzesislam und den aus ihm als Radikalisierungsform hervorgehenden Islamismus als autoritär-repressive bzw. rechtstotalitäre Herrschaftsformation.

 

2) Jeder politisch halbwegs informierte Mensch kann nicht ernsthaft die Tatsache bestreiten, dass im Namen von Allah bzw. im Namen des Islam von muslimischen Akteuren zahlreiche Terrorattentate und Gräueltaten verübt werden, die in ihrer erschreckenden Anhäufung realer (und nicht manipuliert-irrationaler) Anlass von nachvollziehbarer Empörung sind. D.h.: Der Empörung liegen reale Taten von realen und identifizierbaren Tätern (Bekennern) und nicht etwa demagogisch erdichtete und bewusst gefälschte Feindbilder (wie im Falle des Antisemitismus) zugrunde. In dem Text „Euroislamismus statt Euroislam – die Quittung für multikulturalistische Ignoranz“ heißt es zum Beispiel:

„Der islamistische Mörder van Goghs streckte sein Opfer zunächst mit sechs Schüssen nieder, stach danach mehrfach auf den bereits leblosen Körper ein, um ihm schließlich mit einem wuchtigen Messerhieb ein Bekennerschreiben in den Brustkorb zu rammen. Taten wie diese und die Enthauptungen von Geiseln sind nicht etwa ein Einzelfall, sondern gehören in die lange blutige Agenda des islamistischen Schlachtens von „Ungläubigen“. Zudem – und das ist auch der FAZ aufgefallen – hat bislang keine einzige namhafte arabische oder islamische Persönlichkeit den feigen Mord in gebührender Form verurteilt. Was ist von diesem Schweigen zu halten?“

Hinzu kommen weitere wesentliche Aussagen von Krauss in diesem Artikel, die aus manipulativen Gründen allesamt weggelassen werden, um die konstruierte Verleumdungsbasis nicht zu gefährden:

„Doch der Islamismus kann und darf nicht auf seine unmittelbar gewalttätige und spektakulär inszenierte Erscheinungsform reduziert werden. Tendenziell bedeutsamer und bedrohlicher noch als seine „bombenterroistische“ Seite ist seine alltagsdiktatorische bzw. „sittenterroristische“ Praxis. Diese trat bislang in besonders abstoßender Weise in der religiösen Barbarei der Taliban-Herrschaft zu Tage, bietet aber aktuell reichhaltiges Anschauungsmaterial in einflussreicheren islamisch legitimierten Diktaturen wie dem Iran oder Saudi-Arabien. In diesen Ländern und in den islamistisch dominierten Sektoren zahlreicher anderer Staaten mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung herrscht die absolute Normsetzung der menschenrechtswidrigen Scharia, die liberale Grundregeln wie Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, weltanschaulich-moralische Selbstbestimmung etc. mit Füßen tritt und die unterworfenen Menschen der repressiven Überwachungs- und Kontrollmacht von Religionspolizei, Koranschulen, reaktionären Geistlichen, patriarchalischen Großfamilien sowie paramilitärischen Banden von „Sittenwächtern“ und Denunzianten ausliefert.

Ist der Islamismus nach innen gewalttätig im Interesse einer totalitären Religionsherrschaft, so zielt seine nach außen gerichtete Aggressivität gegen die Kultur (Weltanschauung und Werteordnung) der Anders- und Ungläubigen. Insbesondere die säkulare Kultur und Menschenrechtsorientierung der westlichen Moderne gilt den Islamisten als „unrein“, so dass deren Auslöschung als gottgewollte Handlung gepriesen wird. In diesem Sinne muss auch das „Schlachten von Ungläubigen“ z. B. in Algerien oder die Enthauptung von Geiseln vor laufender Kamera gesehen werden. Aber schlimmer noch als diese bestialischen Morde ist freilich die Existenz von Atomwaffen in unmittelbarer Reichweite der Islamisten (wie in Pakistan) oder aber das Streben nach der Atombombe seitens des Iran. Auch die Saudis haben bereits ihr Interesse am Bau einer Atombombe bekundet.“

Ausschreitungen und Übergriffe in zeitlich naher Re-Aktion auf die Enthauptung von 12 nepalesischen Geiseln im Irak und den bestialischen Mord an Theo van Gogh sind nicht zu rechtfertigen, aber im Hinblick auf ihre Motivation auch nicht  pauschal gleichzusetzen mit Gewalttaten aufgrund der Verinnerlichung einer irrational-rassistischen Ideologie (wie im Falle von Neonazis, die Menschen nur aufgrund „andersartiger“ äußerer Körpermerkmale gewalttätig attackieren). Hier besteht eine deutliche qualitative Differenz in strafrechtlicher, politischer und ethischer Hinsicht. Hinzu kommt, dass die islamistisch-terroristischen Gewalttäter durch das Ausmaß und die Abscheulichkeit ihrer Verbrechen als reale Auslöser eine wesentliche Mitschuld an den Gegenreaktionen tragen. Hinzu kommt der Tatbestand, dass unleugbar eine große Zahl von Muslimen in Rechnung zu stellen ist, die als Sympathisanten des islamistischen Terrors zu klassifizieren sind[1].

Wenn Krauss diesen Sachverhalt zwar mit polemischem Unterton, aber dennoch kritisch-differenziert anspricht, so erlaubt auch das in keiner Weise, ihn deshalb als „rassistisch“ und „rechtextremistisch“ zu verleumden.

Wie abwegig bzw. bösartig es ist, Krauss als „rassistisch“ und „rechtextremistisch“ zu diffamieren, zeigt auch das folgende Zitat aus seinem Text:

„Der innenpolitische Ausländerdiskurs muß grundsätzlich enthomogenisiert und entpauschalisiert werden. „Den“ Ausländer bzw. „den“ Moslem gibt es nicht. Entsprechend gilt es auch eine differenzierende Sichtweise auf Muslime beiderlei Geschlechts zu entwickeln. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen politisch-kulturell integrationsbereiten Muslimen, welche die säkular-demokratische Werte- und Rechtsordnung anerkennen bzw. die kulturelle Moderne akzeptieren und jenen Muslimen, die das ablehnen und die demokratische Grundordnung durch ein schariatisches Herrschaftsregime ersetzen wollen.“

Obwohl das nicht unmittelbar den hier gegebenen Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede betrifft, muss auch der Vorwurf zurückgewiesen werden, Krauss differenziere nicht genügend zwischen Islam und Islamismus. Genau das Gegenteil ist der Fall, wie aus dem folgenden Zitat klar hervorgeht:

„Der Islam ist demnach zwar kein monolithisches, also ganz und gar gleichförmig-undifferenziertes Gebilde, aber ein durch konservativ-traditionalistische Auslegungsarten dominiertes Bedeutungssystem, das den einzelnen Gläubigen bzw. das islamische Subjekt systematisch in eine antiemanzipatorische, zugleich sklavische (gegenüber Allah), herrschsüchtige (gegenüber den Ungläubigen) und selbstgefällige (gegenüber dem sklavisch-herrschsüchtigen Ich) Richtung drängt. Hervorzuheben ist zudem, dass im Prinzip alle relevanten islamischen Bekenntnisformen inhaltlich gleichgerichtete totalitär-fundamentalistische Strömungen hervorgebracht haben, so z. B. den sunnitischen Fundamentalismus der Moslembruderschaft, den saudiarabischen Wahabismus, den schiitisch-khomeinistischen Fundamentalismus, die religiöse Ideologie der Ahmadiyya-Sekte etc. Hinzu kommt die nahezu lückenlose multi-nationale Präsenz des Islamismus in allen Gesellschaften mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit von Marokko bis Indonesien.

Zweifellos gab und gibt es innerhalb des islamisch geprägten Kulturkreises fortschrittliche und humanistische Tendenzen. Aber wahr ist auch, dass sich diese Tendenzen bislang nicht durchzusetzen vermochten und so gut wie nie hegemoniefähig waren. So sind die ‚Vernichtung der Bücher des Averroes und sein Aufenthalt am Pranger vor der Moschee in Cordoba … nur fragmentarische Beispiele für eine Vielzahl von Repressalien, denen kreatives, nichtorthodoxes Denken im Islam ausgesetzt war und ist’ (Raddatz 2002, S. 100). Unter diesen Bedingungen ist die ‚islamische Welt … in der Wissenschaft seit dem 17. Jahrhundert nicht mehr kreativ. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sie vergeblich versucht, an den wissenschaftlichen Geist, der einst von ihren Städten ausstrahlte, anzuknüpfen’ (Meddeb 2002, S. 15f.). In dieser vorherrschenden Form ist der Islam vom Islamismus bzw. islamischen Fundamentalismus nicht etwa durch eine hermetische Mauer getrennt und stellt somit auch keinesfalls ‚das ganz Andere’ oder aber das direkte Gegenteil dar. Ebenso wie der deutsche Faschismus im sog. ‚Jungkonservatismus’ der Zwischenkriegszeit seine weltanschauliche Wegbahnung vorfand, beruht der islamische Fundamentalismus auf der umfassenden geistigen Vorarbeit des traditionalistischen Schari’a-Islam. Entsprechend lässt sich auch eine enge soziale, politische und ideologische Verflechtung zwischen den konservativ-traditionalistischen und den fundamentalistischen Kräften des Islam nachweisen.

(…) So erweist sich der Islamismus seinem inhaltlichen Wesen nach lediglich als eine selektive Radikalisierung und kämpferische Zuspitzung kulturraumspezifisch vorgefundener konservativer Ideen, Ideologeme und Interpretationsmuster. Deshalb ist es auch ganz und gar ungerechtfertigt, wenn muslimische Propagandisten – im Sinne eines schönfärberischen Ablenkungsmanövers für die westliche Öffentlichkeit – den islamischen Fundamentalismus als illegitime Fälschung des ‚wahren Islam’ auszugeben versuchen. Dem widerspricht wiederum vehement die in ihrem Heimatland Bangladesh verfolgte und mit dem Tode bedrohte Schriftstellerin Taslima Nasrin. Nach ihrer Auffassung besteht zwischen der Kernsubstanz des Islam und dem Islamismus kein Unterschied: ‚Alle Lehren des islamischen Fundamentalismus stammen aus dem Koran, der Sunna und den Hadithen. (…) Konsequenter und kohärenter als moderate und liberale Muslime haben die Fundamentalisten den Islam zur Grundlage einer radikal-utopischen Ideologie gemacht, die zum Ziel hat Freiheit und Demokratie (abzuschaffen)’ (MIZ 4/02, S. 25). Auch nach Bernard Lewis (2004, S. 46) ‚unterscheiden sich die islamischen Fundamentalisten hinsichtlich theologischer Fragen und der Auslegung der Schriften nicht von der Hauptströmung des Islam. Und für Ayyan Hirsi Ali steht fest, „daß der Islam mit der liberalen Gesellschaft, wie sie sich im Gefolge der Aufklärung herausgebildet hat, nicht vereinbar ist.’[2]

Als besonders absurd ist der Sachverhalt zu bewerten, dass der Rechtsanwalt der DKP-Bochum, seines Zeichens selbst langjähriges DKP-Mitglied, ausgerechnet einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung als Beleg anführt, in dem Krauss wegen seiner Islamkritik nicht etwa als „rechtsextremistisch“, sondern als Mitglied eines alt-, ex- und neomarxistischen Dreigestirns bestehend aus Ralph Giordano, Mina Ahadi und ihm dargestellt wird. Dass sich ausgerechnet die DKP-Bochum bzw. ihr Vertreter (seines Zeichens Redaktionsmitglied der Marxistschen Blätter) an einen islamophilen Antimarxisten anlehnt, zeigt den fortgeschrittenen Grad des Verfalls in den verbliebenen poststalinistischen Sekten.

3) Der verleumderischen Bösartigkeit wird die Krone aufgesetzt, wenn die DKP-Bochum behauptet, „Krauss kulturalistischer Rassismus“ schlage „in biologistischen Rassismus um“, weil er kontextspezifisch den wahren Tatbestand einer höheren Geburtenrate der muslimischen Migranten im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung anführt. Dabei geht es – wie aus seinen Texten klar ersichtlich – gar nicht um die höhere Geburtenrate an sich, sondern a) um die höhere Geburtenrate als Effekt der islamisch-patriarchalischen Fremdbestimmung und Unterdrückung der Frauen („die Wahrheit hinter dem Kopftuch“); b) die gezielte Stabilhaltung orthodox-islamischer Sozialisationsverhältnisse und c) die bewusste Instrumentalisierung dieser Verknüpfung von höhere Geburtenrate und Abschottung orthodox-islamischer Sozialisationsräume als expansives biopolitisches Herrschaftsmittel durch radikalislamische Kräfte. Konkret dargelegt wurde diese Strategie auf einer Veranstaltung des IGMG[3]-Gebietes Schwaben am 4. Juni 2001 in Neu-Ulm. Dort referierten vor 15.000 Teilnehmern der damalige IGMG-Vorsitzende Erbakan, sein damaliger Stellvertreter Karahan sowie die frühere Abgeordnete der islamistischen Refa Partisi (RP) im türkischen Parlament, Merve Kavakçi. Dabei rief Erbakan im Sinne seiner Kampagne zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit den Anwesenden zu:

„Ich will deutsche Muslime sehen! Durch die Heirat von deutschen Muslimen mit türkischen Staatsangehörigen und dem Familiennachzug aus der Türkei könnte das Potential von deutschen IGMG-Anhängern rasch wachsen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sei so das Ziel zu erreichen, eine erfolgreiche islamische Wahlpartei in Deutschland zu gründen. Voraussetzung für eine Teilnahme an Wahlen sei allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Karahan sprach von einer islamischen Partei in Deutschland, die in wenigen Jahren den Einzug in den Berliner Reichstag schaffen könne. Denn in Deutschland hielten sich etwa 7 Millionen Moslems legal oder illegal auf. In etwa fünf Jahren werde diese Zahl auf rund 11 Millionen anwachsen. Und in weiteren fünf Jahren etwa 16 Millionen betragen Dann sei man bereits so stark wie die ehemaligen Einwohner der DDR“ (vgl. Tibi 2002, S. 269f.).

Die Einschätzung von Krauss zu dieser strategisch kalkulierten Entwicklung lautet:

„Je mehr orthodox sozialisierte Muslime, umso besser die Chancen für die erweiterte Reproduktion islamisch regulierter und kontrollierter Herrschaftsräume. Je größer das Potential reaktionärer Muslime, das sich dem Potential der einheimischen Reaktionäre hinzugesellt, umso schlechter das Kräfteverhältnis und damit die Ausgangsbedingen für eine fortschrittliche Gesellschaftsveränderung. Die islamophile Apologetik unter dem Deckmantel des ‚Antirassismus’ trägt nicht nur zur Verschleierung dieser Tendenzen bei, sondern vergrößert auch den Spielraum für rechtspopulistische Propaganda bei begründet unzufriedenen Teilen der Bevölkerung und wirkt damit in doppelter Hinsicht kontraproduktiv.“

Auch das ist mitnichten die Einschätzung eines „Rassisten“ und „Rechtsextremisten“.

Insgesamt zeigt sich somit, dass die öffentlich vorgebrachten Anschuldigungen, Krauss sei ein für seine rassistischen Positionen bekannter Referent, der nationalsozialistisches Gedankengut modernisiere, absolut unhaltbar sind. Vielmehr handelt es sich hierbei eindeutig um den auch strafrechtlich relevanten Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede.

 

[1] Vgl. hierzu exemplarisch die Zahlenangaben in Harris 2007, S.128. Auch lässt sich leicht eine Zusammenstellung von Zitaten anführen, die den Koran als Buch der Gnadenlosigkeit und des Hasses ausweisen.

[2] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4. Oktober 2006, S. 39.

[3] IGMG=Islamische Gemeinschaft Milli Görüsh

 

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