Importierte Armut, prekarisierte Lohnarbeit und neue soziale Verteilungskonflikte in der deutschen Zuwanderungsgesellschaft

 In Spätkapitalistische Systementwicklung

Vorbemerkung

Im Folgenden behandle ich zunächst einige wesentliche Aspekte der Neustrukturierung sozialer Ungleichheit, wie sie sich objektiv im Zuge politisch fragwürdiger Migrationsprozesse in Vergangenheit[1] und Gegenwart herausgebildet und verfestigt haben, aber im öffentlichen Armutsdiskurs aus politisch-ideologischen Gründen nicht hinreichend berücksichtigt oder gar tabuisiert werden. Demgegenüber wird die Notwendigkeit einer konkreten und differenzierten Konstitutionsanalyse der „Hartz-IV-Bevölkerung“ betont.

Im zweiten Schritt beleuchte ich die tendenzielle Verschlechterung der Verwertungs- und Existenzbedingungen der Ware Arbeitskraft im Zuge der neoliberalen Globalisierung als eigentlichen Problemkern sozialer Ungleichheitsdynamik.

Im abschließenden dritten Teil thematisiere ich dann die Auswirkungen der aktuellen unregulierten Masseneinwanderung auf die Entwicklung sozialer Ungleichheit und deren Wahrnehmung als neue (zusätzliche) Erscheinung sozialer Ungerechtigkeit.

  1. Zur Struktur und Beschaffenheit der Armutspopulation im Rahmen des deutschen Sozialsystems[2]

Armut im klassischen Sinne bezeichnet ein Lebensniveau am Rande des physischen Existenzminimums, wie es in weiten Teilen der Welt aufgrund

  1. a) der Resistenz vormodern-rückständiger Herrschafts- und Sozialverhältnisse,
  2. b) der Zählebigkeit traditionalistisch-irrationaler (unaufgeklärter) Ideologien/„Religionen“ als normative Regulierungssysteme,
  3. c) der damit korrespondierenden Überbevölkerung,
  4. d) unfairer Wirtschafts- und Handelsbedingungen seitens der westlich-kapitalistischen Staaten und
  5. e) negativer Klima- und Umweltveränderungen

nach wie vor massenhaft vorkommt.

Im Sinne einer universalistischen Menschenrechtsorientierung ist es deshalb fragwürdig, die Lebenslage von Sozialtransferbeziehern in Deutschland im Vergleich zu absolut verarmten Menschengruppen in nichtwestlichen Weltregionen als „arm“ anstatt als „unterdurchschnittlich“ zu bezeichnen, wie es die sozialstatistische Definition ohnehin nahe legt. So gilt nach OECD-Kriterien jemand als arm, dessen Einkommen bei unter 50% des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens im nationalstaatlichen Referenzrahmen liegt. Außerhalb dieses nationalstaatlichen Vergleichshorizonts zeigt sich nach Sarrazins folgender Behauptung das relative hohe Niveau des in Deutschland kursierenden Armutsbegriffs:

„Deutsche Transferempfänger leben wie der durchschnittliche Tscheche, aber deutlich besser als der durchschnittliche Pole und weitaus besser als der durchschnittliche Türke“ (2010, S. 148).

Das dürfte, so wäre zu ergänzen, auch für Bulgaren und Rumänen sowie insbesondere für Asylbewerber aus Afrika und dem Nahen Osten gelten.

In der öffentlichen Debatte über „Armut in Deutschland“, wie sie im Anschluss an die Einführung der „Hartz IV“-Regelung bzw. der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der vormaligen Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II geführt wurde und wird, haben sich zwei entgegengesetzte stereotype Grundpositionen verfestigt:

  1. Der Opfer-Diskurs. Demnach werden alle ALG II-Bezieher pauschal als händeringend nach Arbeit Suchende beschworen, die unentwegt Bewerbungen schreiben, aber trotz des permanent bezeugten qualifizierten Arbeitswillens immer wieder durch die Personalbüros der Unternehmen frustriert und dadurch in subjektiv absolut unverschuldeter Weise aus dem Erwerbsarbeitssystem ausgrenzt werden – wenn sie nicht gerade in Mini- und Ein-Euro-Jobs einer rigiden Ausbeutung unterliegen.
  2. Der Schmarotzer-Diskurs. Demgemäß handelt es sich bei den ALG II-Beziehern weitestgehend oder doch in der Mehrzahl der Fälle um Leute, die vorsätzlich und gezielt auf Kosten der Allgemeinheit das Sozialtransfersystem auszunutzen, um sich so dauerhaft dem System der Erwerbsarbeit zu entziehen und sich dabei unterschiedlichster Methoden bedienen, darunter die bewusste Einplanung von Kindergeld: „Nicht Kinder produzieren Armut“, so Sarrazin (ebenda, S. 149), „sondern Transferempfänger produzieren Kinder.“

Hinter diesen beiden Diskursen stehen gegensätzliche (Klientel-)Interessen: Der Opfer-Diskurs wird primär von der „Linkspartei“ und den Wohlfahrtsverbänden vertreten, der Schmarotzer-Diskurs vornehmlich von neoliberalen Kreisen. Als „einen führenden Ideologen der deutschen Armutsdiskussion“ stellt Sarrazin den Kölner Politologen Christoph Butterwegge an den Pranger. Dieser sei „ein typischer Vertreter jener Kaste von Wissenschaftlern, Politikern und Verbandsfunktionären, die Bedeutung daraus gewinnt, dass sie Armut in Deutschland extensiv definiert und intensiv beklagt. Mit der Selbstgerechtigkeit der moralisch Überlegenen bevölkern er und seinesgleichen die Talkshows, wo sie jene niedermachen, die es wagen, mit Daten und Fakten zu kommen.“ (ebenda, S. 86). Demgegenüber bemüht Sarrazin die Statistik, die zu belegen scheint (wie er sich ausdrückt), dass die Sozialtransferbezieher deutlich mehr Kinder bekommen als der vergleichbare Rest der Bevölkerung. „Damit wächst in unserem Bildungssystem der Anteil der Kinder aus bildungsfernen Unterschichtfamilien kontinuierlich. Nach Abschluss einer meist wenig erfolgreichen Schullaufbahn schlagen die wenig qualifizierten Kinder großenteils den Weg ihrer Eltern ein und bekommen wieder überdurchschnittlich viele Kinder.“ (ebenda, S. 149f).

Beide widerstreitenden Diskurse unterstellen – wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen – die Bezieher von ALG II im Grunde als homogene Masse. Was demgegenüber sowohl wissenschaftlich als auch politisch und damit auch in der öffentlichen Debatte auf der Strecke bleibt, ist eine umfassende und präzise Erfassung der „Hartz-IV-Bevölkerung“ auf der Grundlage einer differenzierten und multidimensionalen Zusammensetzungsanalyse, die auch subjektive Verarbeitungsprofile der Betroffenen herausarbeitet. Unterbleibt diese wissenschaftlich-analytische Fundierung, dann bewegt sich die Debatte weiterhin auf dem chaotisch-dürftigen Niveau des populistischen Beispiel-Gegenbeispiel-Schlagabtauschs von Talkshows, in der die eine Seite beflissene Dauerbewerbungsschreiber und die andere Seite „Hartz-IV-Playboys“ wie Arno Dübel präsentiert.

Zu erfassen wären zum Bespiel neben der Aufdeckung der Alters- und Geschlechtszusammensetzung, der schulischen und beruflichen Qualifikationen, des Gesundheitszustandes, der Bezugsdauer, des Arbeitsmarktverhaltens, der Teilnahme an sinnvollen und sinnlosen Weiterbildungen etc. a) die unterschiedlichen kausalen Konstellationen der Arbeitslosigkeit insbesondere im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland sowie b) im Verhältnis zu den unterschiedlichen Segmenten der Zuwanderer (EU-Ausländer, Spätaussiedler, Zuwanderer von außerhalb der EU differenziert nach Herkunftsländern und soziokulturellen Hintergründen etc.). Zudem wären unterschiedliche erwerbsbiographische Betroffenheitsprofile zu gewichten (zum Beispiel: junger lediger ALG II-Empfänger ohne Berufserfahrung im Unterschied zum älteren Bezieher, der nach einer langen Berufslaufbahn aufgrund einer Betriebsstilllegung arbeitslos geworden ist). Nicht zuletzt wären aber auch unterschiedliche subjektive Verarbeitungs- und Bewertungsformen der ALG II-Lage zu ergründen. (Um die Extreme zu benennen: Wird der Bezug als katastrophal und unbedingt zu verändern eingeschätzt oder als passable Situationsmöglichkeit, sich mit Glück und Geschick dauerhaft dem Zwang zum Verkauf der eigenen Arbeitskraft zu entziehen?)

Voraussetzung für eine solche längst überfällige Konstitutionsanalyse der „Hartz-IV-Bevölkerung“ wäre die Gewährleistung einer anforderungsadäquaten amtlichen Statistik nach wissenschaftlichen und nicht nach vorgelagerten politischen Bedürfnissen. Tatsächlich aber ist die offizielle Statistik nicht auf der Höhe der Zeit und behindert somit eine solide Debatte über das Verhältnis von Arbeitsmarkt- und Integrationsproblematik. Sarrazin ist in diesem Punkt ohne Abstriche zuzustimmen, wenn er wie folgt bemängelt: „Die Bundesagentur weist in ihrer Statistik der Empfänger von Grundsicherung zwar die Nationalität der Empfänger nach, sie differenziert aber nicht nach dem Migrationshintergrund, und die Bedarfsgemeinschaften werden nicht nach Nationalität ausgewiesen. Die Statistik der Bundesagentur enthält also weder eine indirekte noch eine direkte Information zum Gewicht der muslimischen Migranten bei den Beziehern von Transfereinkommen“ (ebenda, S. 285).

Auch in Untersuchungen von (zwar staatlich, aber nicht auftragswirtschaftlich) unabhängigen Institutionen wie dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung wird lediglich nach Herkunftsländern und -regionen unterschieden, aber nicht der weltanschaulich-religiöse Sozialisationshintergrund erfasst, wenn zum Beispiel von Afrikanern, Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien oder aus Fernost die Rede ist. Auch im Hinblick auf das Herkunftsland Türkei wäre zu unterscheiden, ob es sich jeweils um Aleviten, säkulare Kemalisten oder sunnitische Muslime handelt. Ebenso werden fälschlicherweise Iraner pauschal als Muslime klassifiziert, obwohl sich unter ihnen zahlreiche Religionslose, Ex-Muslime und islamkritische Personen befinden.

Genau genommen wissen wir also gar nicht hinreichend Bescheid über die realen quantitativen Konturen, qualitativen Verarbeitungsweisen und lagegenerierenden Faktorenzusammenhänge der unterschiedlichen (inhomogenen), in ihrem Profil wahrscheinlich stark divergierenden Teilgruppen der ALG II-Empfänger. (Zum Bespiel: „abgewickelte“ ostdeutsche Vereinigungsverlierer, kinderreiche und bildungsferne orthodox-islamisch sozialisierte Zuwanderer; gering qualifizierte westdeutsche Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik etc.)

Dennoch lassen sich folgende Strukturmerkmale hervorheben, die den pauschalierenden „Schmarotzer-Diskurs“ erheblich relativieren, ohne damit allerdings dem ebenso pauschalen „Opfer-Diskurs“ Recht zu geben.

1) Zu berücksichtigen ist zunächst der Umstand, dass sowohl Alleinerziehende mit kleinen Kindern (bis zu drei Jahren) sowie Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft von der Erwerbsverpflichtung entbunden sind.

2) Das ALG II („Grundsicherung für Arbeitssuchende“) wird nicht nur von erwerbsfähigen Arbeitslosen im erwerbstätigen Alter bezogen, sondern auch von Erwerbstätigen mit einem Niedrigeinkommen. So erzielte im Herbst 2009 fast ein Viertel der erwerbsfähigen ALG II- Empfänger Erwerbseinkommen. „Etwa ein Achtel hatte dabei ein Erwerbseinkommen von mehr als 400 Euro im Monat“ (Adamy 2010, S. 177). Während alleinstehende ALG II-Bezieher relativ selten erwerbstätig sind, erzielen rund ein Drittel der Paar-Gemeinschaften mit Kindern ein Erwerbseinkommen. 15,4 Prozent von ihnen gingen zum genannten Zeitpunkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ohne von der eigenen Erwerbsarbeit alleine existieren zu können. Auch von „den alleinerziehenden Müttern und Vätern gehen immerhin noch 12,5 Prozent einer sozialversicherten Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nach“ (ebenda, S. 178).

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, ist seit der Einführung des Mindestlohnes die Zahl der sog. Aufstocker nicht nennenswert gesunken. So stockten im September 2016 „in Deutschland knapp 1,2 Millionen Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz-IV-Leistungen auf. Damit gingen 27,6 Prozent der Hartz-IV-Empfänger einer Erwerbstätigkeit nach. Zu den Aufstockern zählen alle abhängig und selbstständig Beschäftigte in Minijobs sowie in Teil- und Vollzeitstellen.“ Damit war 2016 „jeder Siebte der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sozialversicherungspflichtig tätig. 4,6 Prozent der Hartz-IV-Empfänger arbeiteten sogar in Vollzeit. Dazu war fast jeder Zehnte geringfügig beschäftigt.“[3]

3) Gunnar Heinsohn hat geltend gemacht, dass die „Hartz-IV-Bevölkerung“, die im Februar 2010 6,53 Millionen Menschen umfasste, zu 26 Prozent aus Kindern unter 15 Jahren (1,7 Millionen) bestand. „Im leistenden Bevölkerungsteil[4] von 58 Millionen Bürgern unter 65 Jahren dagegen gibt es nur 16 Prozent Kinder (9,5 Millionen). Doch selbst der 26-Prozent-Kinderanteil in Hartz IV ist nur ein Anfang. Er wird weiter wachsen, weil er bei den Kleinsten schon sehr viel höher liegt. So hatte Bremerhaven[5]vergangenes Jahr zwar ‚nur‘ 33 Prozent der Kinder von 7 bis 15 Jahren auf Hartz IV. Bei den 0- bis 3-Jährigen aber waren es 45 Prozent. Deshalb steht zu befürchten, daß in einigen Jahrzehnten weit mehr als ein Viertel der Menschen in eine Hightech-Gesellschaft mit ihren hohen Qualifikationsanforderungen nicht paßt.“[6]

Demgegenüber ist aber auch zu berücksichtigen, dass im Oktober 2009 nur in einem Drittel der 3.565 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit ALG II-Bezug Kinder unter 18 Jahren lebten. „Differenziert man nach der Kinderzahl, so haben gut 40 Prozent der (Ehe-)Paare und gut 60 Prozent der Alleinerziehenden lediglich ein einziges Kind zu versorgen. Drei oder mehr Kinder wurden hingegen nur in 127.000 Paarhaushalten und in 68.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden gezählt. Rechnet man diese kinderreichen Haushalte zusammen, so entfiel auf sie lediglich ein Anteil von 5,5 Prozent aller Hartz-IV-Haushalte“ (Adamy 2010, S. 174).

Aktuell zeigt sich folgendes Bild: „Im März (…) gab es rund 2,66 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber über 7,18 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Rund 886.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 6,4 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter rund 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Januar 2017).“

4) Auffällig ist, dass bei sämtlichen vorherig zitierten Angaben keinerlei Differenzierung zwischen einheimischen und zugewanderten ALG II-Beziehern und Bedarfsgemeinschaften vorgenommen wird. Dabei ist zu betonen, dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Einheimischen und Ausländern durch das seit 2000 geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht nicht mehr greift. Denn: In der Bevölkerungsstatistik werden Kinder mit zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten – auch bei Vorliegen einer ja durchaus verbreiteten orthodox-islamischen Sozialisation mit arabischer oder türkischer Haushaltssprache – als Deutsche ausgewiesen, wenn eine der Staatsangehörigkeiten die deutsche ist. „Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Zahl der neugeborenen ausländischen Kinder in der Bevölkerungsstatistik im Übergang von 1999 auf 2000 um ca. 50% zurück.“[7] Damit wurde die statistische Erfassung des Migrationshintergrundes oder gar des sozialisationswirksamen religiös-weltanschaulichen Hintergrundes von Sozialtransferbeziehern zunehmend diffus und uneinheitlich bzw. bleibt gänzlich ausgeblendet.

Diesen erfassungstechnischen Problemhintergrund explizit reflektierend, wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2007 die SGB II-Quoten nach Alter und Staatsangehörigkeit u.a. wie folgt aus:

Betroffene im Alter von 6-10 Jahren insgesamt: 15,3%. Davon Deutsche 14%. Ausländer 27,7%. 10-15 Jahre: Insgesamt 13,2%. Deutsche 11,5%. Ausländer 28,1%. 15-18 Jahre: Insgesamt 11,8%. Deutsche:10,2%. Ausländer 26,3%.

Daraus ergibt sich, dass eine Konzentration von Kindern in ALG II-Bedarfsgemeinschaften primär bei „ausländischen“ Familien vorzufinden ist, auch wenn diese aus statistischen Gründen eher unzureichend bzw. zu niedrig erfasst werden und ohne dass eine nähere Aufschlüsselung nach Herkunftsländern und soziokulturellen Hintergründen erfolgt.

Die zentrale These Sarrazins, dass sich die „soziale Unterschicht“ bzw. die Gesamtheit von ALG II-Beziehern annährend gleichförmig dem Arbeitsmarkt bewusst entziehe und stattdessen Kinder aus einkommensstrategischen Gründen in die Welt setze, um so den Sozialtransferbezug gezielt zu erhöhen, ist in Anbetracht der dargelegten Sachverhalte in dieser pauschalen Form unhaltbar. Zutreffend ist vielmehr, dass eine bildungsferne Teilgruppe von Zuwanderern mit einem vormodern-religiös und patriarchalisch geprägten (desintegrativen) Bewusstseins-, Verhaltens- und Sozialisationsprofil eine relativ höhere Reproduktionsrate aufweist, ohne dass dieser Sachverhalt in der amtlichen („politisch-korrekt“ verzerrten und damit ideologisch verwalteten) Statistik adäquat widergespiegelt würde. Fest stehen allerdings folgende Gegebenheiten:

  1. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeichnet sich – bei aller Binnenheterogenität – im Vergleich zur einheimischen deutschen Bevölkerungsmehrheit sowohl durch eine deutlich höhere Anzahl von Familien mit Kindern und zum anderen durch kinderreichere Familien aus[8]. Betrachtet man die Gruppe der türkischstämmigen Einwanderer (ca. 3 Millionen Menschen), so zeigt sich, dass dieser Bevölkerungsanteil gemeinsam mit Zuwanderern aus dem Nahen Osten der jüngste ist. „Die Hälfte von ihnen ist jünger als 27 Jahre, 28 Prozent sind sogar jünger als 15. Bei den Einheimischen beträgt dieser Anteil nur zwölf Prozent“ (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2009, S. 19). Aufgrund der in Migrantenfamilien mit türkischen Wurzeln deutlich höheren Kinderzahl „haben heute schon sieben Prozent der unter 15-Jährigen in Deutschland einen türkischen Migrationshintergrund – doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung“ (ebenda). Aufgrund der religiös-traditionalistischen Normorientierung stellen außer der türkischen in keiner anderen Einwanderergruppe Familien mit Kindern eine so häufige Form des Zusammenlebens dar, wobei insbesondere der Anteil von Großfamilien mit vier oder mehr Kindern erheblich höher ist als bei Einheimischen[9].
  2. Unabhängig vom Konjunkturverlauf und der Gesamtmenge der registrierten Arbeitslosigkeit ist der Anteil von arbeitslosen Zugewanderten – über einen längeren Zeitraum beobachtet – konstant doppelt so hoch wie der Anteil von Einheimischen ohne Migrationshintergrund. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren so auch 2007 Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren mit 14 Prozent nahezu doppelt so häufig erwerbslos wie jene ohne. Auch gingen 12,6 Prozent ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach gegenüber 8,4 Prozent aller Erwerbstätigen. Vor allem waren davon Menschen ohne einen deutschen Pass mit einer Erwerbslosenquote von 16 Prozent betroffen. Betrachtet man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Zuwanderern im Zeitvergleich, dann stieg die Arbeitslosenquote bei Migranten ohne deutsche Staatsbürgerschaft zwischen 1986 und 2006 von 13,7 auf 23,6 um über 70 Prozent. Im Vergleich hierzu erhöhte sich die Arbeitslosenquote der Deutschen – inklusive der Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft – von 8,6 auf 11 um 28 Prozent. Zu beachten ist auch: Von den 2,9 Millionen einkommensschwachen Migranten, die zwischen 1996 und 2006 hinzukamen, waren rund zwei Drittel Paare mit Kindern. Diese Kinder stellten 82 Prozent der seit 1996 hinzugekommenen Kinder in einkommensschwachen Haushalten(vgl. Miegel u.a. 2008). Lag die Erwerbstätigenquote bei den Einheimischen/Deutschen 2006 um ca. 5%-Punkte über der des Jahres 1982, so war sie bei den Ausländern insgesamt und bei den Türken um 12 bzw. 15%-Punkte zurückgegangen. „Nur 45% aller Türken im erwerbsfähigen Alter sind derzeit abhängig oder selbständig erwerbstätig“ (Hönekopp 2007, S. 160).

Festzuhalten ist demnach folgender Sachverhalt:

Ein relevanter Teil der in Deutschland registrierten Armutspopulation entstammt einem Migrationsimport und ist nicht systemimmanent generiert worden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „Verlagerung“ von Teilen der Bevölkerung aus vormodern-rückständigen, überbevölkerten, zum Teil durch Kriege zerrütteten Ländern, die im Rahmen der hierzulande als „relativ arm“ bezeichneten Lebenslagen ein deutlich besseres Dasein führen als in ihren Herkunftsgebieten und diesen Tatbestand auch subjektiv so widerspiegeln bzw. erleben. Aktuell ist der Anstieg der vielfach zitierten und sozialpopulistisch instrumentalisierten Kinderarmut in Deutschland ausschließlich auf die verstärkte Zuwanderung infolge des unregulierten Flüchtlingszustroms der letzten Jahre zurückzuführen. So stellt der III. WSI-Kinderarmutsbericht fest, dass im Hinblick auf die in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund keine nennenswerte Veränderung des Armutsrisikos vorliegt. „Allein in der relativ kleinen Gruppe der Minderjährigen, die selbst in die Bundesrepublik eingewandert sind, hat sich die Armut zwischen 2011 und 2015 von 35,7 auf 48,9 Prozent rasant ausgebreitet. Dies legt nahe, dass der gesamte Zuwachs der Kinderarmut auf das hohe Armutsrisiko der in den letzten fünf Jahren eingewanderten Personen unter 18 Jahren zurückzuführen ist.“[10]

Betrachtet man die Herkunftsregionen, dann zeigt sich folgendes Bild:

Es ist also nicht die „Unterschicht an sich“ bzw. die Hartz-IV-Bevölkerung, die eine hohe Nachkommenschaft aufweist und dementsprechende Sozialtransfereinkommen erzielt, sondern – trotz unzureichender statistischer Datenlage – eine deutlich identifizierbare Teilgruppe in Gestalt vornehmlich bildungsferner, traditionalistisch-islamisch geprägter und sozialisierender Einwanderer.

Rückblickend über einen längeren Zeitraum betrachtet lag die Arbeitslosenquote von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit etwa doppelt so hoch wie die von Deutschen.

Auch aktuell bestätigt sich die Einschätzung, dass relative Armut und Sozialtransferbezug in Deutschland insbesondere ein migrantisches Profil aufweist. So ist die Arbeitslosenquote von Ausländern im Vergleich zu Einheimischen 2016 weiter angestiegen und liegt nun fast dreimal so hoch: „Im Juni 2016 waren rund 0,62 Mio. Ausländer und rund 1,99 Mio. Deutsche arbeitslos. Damit hat sich im Jahr 2016 diese Entwicklung bislang jeden Monat weiter verschlechtert. Nach 9,2% mehr arbeitslosen Ausländern im Januar 2016 waren es im Juni 2016 sogar 11,9% mehr arbeitslose Ausländer als im Vorjahr. Im deutlichen Gegensatz dazu ist die Zahl der arbeitslosen Deutschen regelmäßig gesunken. So waren 2014 3,1% weniger arbeitslos als im Vorjahr, 2015 lag der Wert bereits bei -5,8%. Und diese positive Dynamik hat sich im Jahr 2016 bislang weiter verstärkt. So waren im Januar 2016 bereits 6,7% weniger Deutsche arbeitslos als im Vorjahr; im Juni 2016 lag dieser Wert sogar bei -7,5%.“ (11. Integrationsbericht Dezember 2016, S. 192)

Von 2011 bis 2016 ist allein der Anteil der ausländischen Hartz-IV-Empfänger von 19 Prozent auf 27 Prozent gestiegen[11].

„Von allen Arbeitslosen im SGB II (Hartz IV-Bezug, H.K.) weisen 44,2% einen Migrationshintergrund auf, im SGB III ist dies bei 28,7% der Arbeitslosen der Fall.“

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass türkisch-muslimische Zuwanderer im Vergleich mit anderen Migrantengruppen mit Abstand am schlechtesten abschneiden[12]. „Besonders alarmierend sind der hohe Anteil von Personen ohne Bildungsabschluss und die sehr hohe Erwerbslosigkeit unter den Jugendlichen. In kaum einem Bereich verläuft die Integration dieser Herkunftsgruppe wirklich gut“ (Berlin-Institut 2009, S. 36). Der 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Juni 2010, S. 126) hielt fest: „Während nur 15% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44% der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72% bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2%) Deutsche/r ist.“[13]

Zudem sind aktuell die Auswirkungen der seit 2014 verstärkt einsetzenden Masseneinwanderung von Asylbewerbern aus Afrika und dem Nahen Osten zu berücksichtigen: In dem Maße, wie anerkannte Asylbewerber aus dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz herausfallen, werden sie als Arbeitssuchende erfasst. Im Juli 2016 wurden 141.000 arbeitssuchende „Geflüchtete“ registriert, wobei die Zahl der arbeitslos gemeldeten „Flüchtlinge“ nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit monatlich um 10.000 Personen steigt. Zudem befanden sich 135.000 in Sprach- und Integrationskursen und 32.000 in Förderkursen zur Berufsvorbereitung[14]. „Insgesamt hat sich bei den Personen aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern die Zahl der Arbeitslosen deutlich erhöht und zwar im Vorjahresvergleich um 80.000 oder 104 Prozent. In absoluter Betrachtung entfällt die Zunahme weitgehend auf Syrer (+65.000). Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern stieg im Vorjahresvergleich um 181.000 oder 79 Prozent. Auch hier fiel die Zunahme bei syrischen Staatsangehörigen am stärksten aus (+160.000 oder +195 Prozent).“[15]

Nach neusten Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom Juli 2017 hatten Ende 2016 43,1 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland einen Migrationshintergrund, in den westdeutschen Bundesländern sind es sogar 49,5 Prozent. Bei den 4,3 Millionen „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“, die Hartz IV beziehen, – darunter sog. Aufstocker – lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund bundesweit bei 52,6 Prozent, in den westdeutschen Bundesländern sogar bei 59,5 Prozent[16].

Zu berücksichtigen sind dabei auch die gravierenden Qualifikationsdefizite dieser neu hinzugekommenen Migranten: „Von den arbeitsuchenden Flüchtlingen hatten im Juni 2016 knapp 74 Prozent keine formale Berufsausbildung, 5 Prozent eine berufliche bzw. schulische Ausbildung und gut 9 Prozent eine akademische Ausbildung.“ (IAB-Zuwanderungsmonitor Juli 2016, S. 5[17]) Damit kann diese Hauptgruppe der „Flüchtlinge“ nur einfache Helfer- und Anlerntätigkeiten ausüben, während nur 13 Prozent für fachlich ausgerichtete Tätigkeiten und gut 5 Prozent für Spezialisten- und Expertenberufe geeignet sind. Bereits vor dem Flüchtlingsandrang verhielt es sich so, dass nahezu jeder zweite Arbeitslose in Deutschland mangels höherer Qualifikation nur Helfertätigkeiten ausüben konnte, andererseits aber nur jeder siebte Arbeitsplatz diesem Niveau entspricht (arbeitsmarktpolitischer Angebots-Nachfrage-Widerspruch)[18]. Nach Schätzungen anhand gemeldeter offener Stellen gibt es deshalb auch nur 154.000 relevante Arbeitsplätze für die überwiegende minderqualifizierte Masse der Asylanten[19].

Im März 2017 verharrte die Zahl der als arbeitslos registrierten Flüchtlinge bei knapp 180.000. „Knapp 700.000 Flüchtlinge bezogen zuletzt im Dezember 2016 Hartz-IV, rund 50 000 mehr als im November 2016. Die Zahl umfasst auch Kinder, Ältere und Kranke.“

Im Reklameheft der politisch-ideologischen „Refugees-welcome“-Komitees und der hinter ihnen stehenden Asylindustrie durfte die realitätswidrige Parole „Mit den Flüchtlingen den Fachkräftemangel überwinden“, nicht fehlen. Im Nachhinein muss nun diese von vornherein leicht als Fake-Propaganda durchschaubare Behauptung als enttäuschte Hoffnung verniedlicht werden. „Die Hoffnung, der Fachkräftemangel könne kurzfristig durch Flüchtlinge zu beheben sein, hat sich in Luft aufgelöst“, erklärte die Vorsitzende der Agentur für Arbeit in Niedersachsen und Bremen, Bärbel Höltzen-Schoh, Ende Mai 2017. Die große Mehrheit der Geflüchteten verfügte nur über marginale oder gar keine Schulbildung. „Zudem klafften die Selbst- und Fremdeinschätzung der eigenen Fähigkeiten oft auseinander. Selbst die Hoffnung einiger Unternehmen auf Eignung von Flüchtlingen für Helfertätigkeiten habe sich als ‚Illusion‘ herausgestellt.“

Wenn aber vor dem Hintergrund der vielfach beschworenen „Digitalisierung der Arbeitswelt“ einfache Helfer- und Anlerntätigkeiten zukünftig noch weniger nachgefragt werden als bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ist es absurd, die geplatzte Illusion nunmehr zwecks ideologischer Gesichtswahrung in die Zukunft zu verlängern und zu behaupten, die Arbeitsmarktchancen für „Flüchtlinge“ würden sich langfristig auf jeden Fall nachhaltig verbessern. So kam eine Studie in Dänemark zum Ergebnis, dass nur ein Viertel der Flüchtlinge, die zwischen 2000 und 2003 ins Land gekommen waren, zehn Jahre später einer regelmäßigen Beschäftigung nachging[20]. Die niedrigste Beschäftigungsquote wiesen Syrer auf[21].

Eine weitere Studie des dänischen Finanzministeriums brachte ans Licht, dass die Migranten im Jahr 2014, also vor dem Ausbruch der Flüchtlingskrise, dem dänischen Steuerzahler einen Nettoverlust von 28 Milliarden Kronen (ca. 4 Mill. Euro) beschert haben. Insgesamt geht die Studie anhand ihrer Datenbasis davon aus, dass die Immigration für Dänemark ein ökonomisches Desaster gewesen ist. 2016 waren der Studie zufolge 84 Prozent aller Sozialhilfeempfänger Immigranten (Angehörige ethnischer Minderheiten). Zudem fielen extrem hohe Kosten für die Kriminalitätsbekämpfung insbesondere islamischer Immigranten an, die zwei bis dreimal eher Verbrechen begingen als Einheimische und demzufolge auch in den Gefängnissen überrepräsentiert seien. Auch im Gesundheitssystem seien die Immigranten als Dienstleistungsnehmer überrepräsentiert. So liegt aufgrund der hohen Verbreitungsrate von blutsverwandten Ehen unter Muslimen der Anteil von Migranten in den größten dänischen Kliniken für psychische Erbkrankheiten bei 40%.[22]

Es kamen (und kommen immer noch) „Flüchtlinge“[23], geblieben sind und – bei Festschreibung aktueller Regierungspolitik – bleiben werden zum großen Teil Sozialhilfeempfänger. „So verzeichnen die in Deutschland lebenden Syrer eine Hartz-IV-Quote von 75 Prozent. Ähnliche, wenngleich nicht ganz so dramatische Zahlen gibt es bei Menschen aus dem Irak und aus Eritrea. Diese Ziffer bezieht sich nicht auf Schutzsuchende, die in Sammelunterkünften wohnen, sondern einen eigenen Haushalt bilden.“[24] Infolgedessen sind die Ausgaben für Sozialleistungen 2016 um 9,8 Prozent auf 59,3 Milliarden Euro gestiegen, das waren 5,3 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.

Hinter „Soft-fake-Schlagzeilen“ wie diesen „Frühjahrsaufschwung drückt Arbeitslosigkeit auf Rekordtief“ verbirgt sich dann doch folgender Tatbestand: „Die Bundesagentur räumte allerdings ein: Zählt man jene dazu, die sich im März in Trainingsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildungskursen befanden, suchten zuletzt 3,688 Millionen Menschen eine Arbeit. Wegen der vielen Flüchtlinge, die derzeit noch Integrations- und Berufsvorbereitungskurse absolvierten, sei die Unterbeschäftigung im März im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen.“[25]

Wir können somit folgende paradoxe Konstellation festhalten:

  1. Was in Deutschland statistisch als „Armut“, „prekäre Lebenslage“ etc. klassifiziert wird, bedeutet für Immigranten häufig einen Wohlstandsgewinn auf Kosten der Einwanderungsgesellschaft und wird deshalb subjektiv völlig anders erlebt und bewertet als von „Sozialpopulisten“.
  2. Zu konstatieren ist ein gravierender Widerspruch zwischen einem beklagten Fachkräftemangel einerseits, der durch Zuwanderung behoben werden soll, bei gleichzeitiger Existenz einer sich erhöhenden Zahl von geringqualifizierten, relativ jungen und disparat sozialisierten Migranten aufgrund einer ungesteuerten und irregulären Zuwanderung andererseits. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung einer ungesteuerten Masseneinwanderung, wie sie aus dem großkapitalistischen Unternehmerlager immer wieder zwecks Installierung einer Lohndumpinggruppe und Erweiterung der inländischen Käufermasse durch staatlich subventionierte Konsumenten gefordert wird, radikal zu überwinden und durch eine quantitative und qualitative Zuwanderungssteuerung zu ersetzen.
  3. Verschlechterung der Verwertungs- und Existenzbedingungen der Ware Arbeitskraft als eigentlicher Problemkern

Entgegen verbreiteter sozialpopulistischer Stereotypien und ideologischer Tabuisierungen ist davon auszugehen, dass langfristiger Sozialtransferbezug für un- und minderqualifizierte Migranten aus vormodern-rückständigen, zumeist islamisch-patriarchalisch geprägten Ländern mit niedrigeren Durchschnittseinkommen und ohne vergleichbare Sozialsysteme nicht als subjektiver Abstieg erlebt und bewertet wird, sondern sogar ein Ziel sein kann.

Während türkisch-muslimische Zuwanderer einerseits im Durchschnitt das schlechteste Qualifikationsprofil und deshalb eine besonders hohe Rate von Arbeitslosengeld-II-Beziehern aufweisen, leben sie anderseits vergleichsweise in größeren Bedarfsgemeinschaften mit einem höheren Kinderanteil und daraus resultierend mit einem höheren Transfereinkommen. Dass von den Betroffenen in Anbetracht des niedrigen Qualifikationsprofils auf dem „freien Arbeitsmarkt“ ein Vollzeitjob gefunden wird, der das erzielte Transfereinkommen nennenswert überschreitet, ist sehr unwahrscheinlich. Das sich daraus ergebende „Motivationsproblem“ wurde in etwas kryptischer Form auch von den Verfassern des Abschlussberichtes „Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund“ immerhin in einer Fußnote (S. 47) erfasst: „Aus den durchschnittlich größeren Bedarfsgemeinschaften bei Leistungsbeziehern mit Migrationshintergrund ergibt sich zusätzlich das Problem, dass der Schritt aus der Hilfebedürftigkeit in Form der erzielten Einkommen auch bei einer Integration in Beschäftigung größer sein muss als bei einer Single-Bedarfsgemeinschaft. Daraus ergibt sich ein Anreizproblem, das von einigen Fallmanagern durchaus wahrgenommen wird.“

Klartext: Ein arbeitsloser unqualifizierter türkisch-muslimischer Familienvater mit nichterwerbstätiger Ehefrau und vier Kindern zwischen 6 und 13 Jahren erhält monatlich ein Sozialtransfereinkommen von ca. 2.500 Euro (Unterhalt plus Wohn- und Heizkosten) inklusive Krankenversicherung. Aufgrund seiner geringen beruflichen Qualifikation sowie oftmals mangelhafter Sprachkenntnisse wird er auf dem Arbeitsmarkt kaum eine entsprechend bezahlte Beschäftigung finden. Da es in der Türkei oder anderen Ländern mit islamischer Mehrheitsbevölkerung kein annähernd gleichrangiges Sozialsystem gibt, nimmt er die Daueralimentierung in einem nichtmuslimischen Land durchaus in Kauf. Mehr noch: Deutschland gilt aufgrund seines Sozialversorgungssystems als wesentlicher Bestandteil des Brautpreises bzw. des Arrangements unfreiwilliger Ehen (islamische Kaufvertragsehe)[26].

Der eigentliche sozialpolitische Brennpunkt liegt nicht im Sozialtransfersystem mit seiner vergleichsweise sehr günstigen Alimentierung von vielfach minderqualifizierten und kulturell-normativ divergenten Zuwanderern, sondern in Folgendem:

Die letzten drei Jahrzehnte waren ganz elementar gekennzeichnet durch den Übergang von der extensiv erweiterten Reproduktion mit einem hohen Material-, Energie- und Personaleinsatz sowie einer Zentrierung von Schwerindustrie und industrieller Massenproduktion zum Typus der intensiv erweiterten Reproduktion mit einem Einsatz neuer material-, energie- und personalsparender Technologien sowie einer „postindustriellen“ Schwerpunktverlagerung zum Dienstleistungssektor.

Wesentliche Effekte dieses Übergangsprozesses sind:

  1. a) Eine einschneidende Veränderung der Qualifikationsanforderungen mit dem Resultat des Absinkens der Nachfrage nach gering bzw. einfach qualifizierter („ungelernter“) Arbeitskraft;
  2. b) Die Herausbildung einer konstant hohen chronischen Massenarbeitslosigkeit in relativer Unabhängigkeit vom konkreten Konjunkturverlauf (strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit);
  3. c) Eine umfassende Umgestaltung der Arbeitsorganisation sowie eine systematische Deregulierung der Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmern und Beschäftigten vermittels erhöhter Flexibilitäts- und Mobilitätsanforderungen an die Lohnabhängigen (Einrichtung „teilautonomer Arbeitsgruppen“, Lockerung des Kündigungsschutzes und der Arbeitszeitregelungen etc). Dadurch wird zum einen der Konkurrenzdruck zwischen den Beschäftigten erhöht und zum anderen der Zwang zur Hinnahme von Arbeitsverschlechterungen (Lohnsenkung, Überstunden, höheres Arbeitstempo etc.) bei Strafe des Arbeitsplatzverlustes verstärkt.
  4. d) Dieser Umgestaltungs- und Deregulierungsprozess beinhaltet eine profitable „Entschlackung“ der Belegschaften mit dem sozialökonomisch bedeutsamen Effekt der „Prekarisierung“ der Beschäftigungsverhältnisse durch Abbau von Arbeitsplätzen, Zunahme befristeter Teilzeitjobs, Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften, Leiharbeit, Mini- und Ein-Euro-Jobs[27]. „Während die Zahl der Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen von 1997 bis2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in neuen oderatypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6 Millionen an. Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten eine Zunahme um 1,1 Millionen“.[28] In diesem Kontext wächst auch die Zahl jener Gruppe von Lohnabhängigen, die zwar einer Erwerbstätigkeit (als Vollzeit- oder Teilzeitarbeiter) nachgehen, aber dennoch nicht von ihrem daraus erzielten Einkommen leben können und deshalb zur Sicherung ihres Existenzminimums Transferleistungen beziehen müssen („Aufstocker“).

2010 arbeiteten zwei Drittel der Erwerbstätigen in einem Normalbeschäftigungsverhältnis, d.h. sie befanden sich in voll sozialversicherungspflichtiger, unbefristeter Vollzeitbeschäftigung und waren dabei nicht in Zeitarbeit. „Seit 1996 ist die Zahl der so Beschäftigten allerdings um 1,59 Mio. zurückgegangen und das bei einer insgesamt steigenden Zahl an Kernerwerbstätigen (+1,94Mio.). Der Anteil der Normalarbeitnehmerinnen und -nehmer an den Erwerbstätigen betrug 1996 noch knapp drei Viertel (74,7%).“[29]

Ebenfalls 2010 „waren 7,84 Mio. Personen atypisch beschäftigt. Damit befand sich etwas mehr als jeder fünfte Kernerwerbstätige (22,4%) in einem solchen Beschäftigungsverhältnis. In den zurückliegenden 15 Jahren ist die Zahl der atypisch Beschäftigten um 2,97 Mio. gestiegen. 1996 betrug ihre Zahl noch 4,86 Mio. Entsprechend hat sich ihr Anteil an den Kernerwerbstätigen deutlich erhöht, der 1996 noch 14,7% entsprach.“[30]

2015 waren in Deutschland 39,3 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs tätig[31].

Mit dem Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist gesetzmäßig auch infolge niedrigerer und unsteter Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ein zukünftiger Anstieg von Alterseinkommensarmut vorprogrammiert.

Nach Marx ist der Wert der Arbeitskraft wie bei jeder anderen Ware „bestimmt durch die zur Produktion, also auch Reproduktion, dieses spezifischen Artikels notwendige Arbeitszeit. (…) Die zur Produktion der Arbeitskraft notwendige Arbeitszeit löst sich also auf in die zur Produktion dieser Lebensmittel notwendigen Arbeitszeit, oder der Wert der Arbeitskraft ist der Wert der zur Erhaltung ihres Besitzers notwendigen Lebensmittel“ (Das Kapital, Erster Band 1976, S. 184f.). In jedem Falle muss die Summe der Lebensmittel hinreichen, „das arbeitende Individuum als arbeitendes Individuum in seinem normalen Lebensstandard zu erhalten“(ebd. S. 185). Dabei weist die Marxsche Wertbestimmung der Ware Arbeitskraft als Besonderheit ein historisches und moralisches Element auf, d.h. sie ist abhängig a) von der erreichten Kulturstufe eines Landes und dem dadurch gesetzten gesellschaftlich-durchschnittlichen Lebenshaltungsniveau sowie b) von den Bedingungen, unter „welchen Gewohnheiten und Lebensansprüchen die Klasse der freien Arbeiter sich gebildet hat“ (ebd.). „Für ein bestimmtes Land, zu einer bestimmten Periode jedoch, ist der Durchschnitts-Umkreis der notwendigen Lebensmittel gegeben“ (ebd.). Des Weiteren gehen in die Wertbestimmung der Ware Arbeitskraft zum einen die notwendigen Lebensmittel zur Aufzucht des Nachwuchses der Lohnarbeitskräfte sowie die Bildungskosten zur Ausübung der Lohnarbeit ein. (Kritik- und merkwürdigerweise lässt Marx die Kosten der zumeist von Frauen geleisteten Familien- und Hausarbeit, die über die reine „Jungenaufzucht“ hinausgehen, bei der Bestimmung des Reproduktionsaufwandes der Ware Arbeitskraft außer Betracht.)

Insgesamt geht Marx – in auffälligem Kontrast zu den heutigen weit verbreiteten existenznotwendigen Doppelverdiener- oder Singlehaushalten – davon aus, dass der individuelle Lohn des einzelnen (männlichen) Arbeiters ausreicht, den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sichern. Vor diesem Hintergrund wäre zu konstatieren, dass die absolute und relative Produktion des Mehrwerts im historischen Verlauf – trotz unmittelbar-oberflächlicher Anhebung des materiell-gegenständlichen Gebrauchsgüterniveaus (von IKEA-Möbeln über Mittelklassewagen bis Smartphones) – den individuellen Arbeitslohn vielfach unter die notwendigen Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft abgesenkt hat; woraus sich auch das zurückhaltende Reproduktionsverhalten der „postfordistischen“ Alterskohorten der Lohnabhängigen erklärt: Ein realistisches Gefühl sozialer Unsicherheit und damit verbundene soziale Zukunftssorgen unterdrücken bei vielen Werktätigen den Wunsch nach Kindern und bilden einen wesentlichen Faktor der demographischen Krise.

Ein zentraler Indikator für das tendenzielle Absinken von Arbeitseinkommen unter das Reproduktionsniveau ist die Verfestigung und Ausdehnung eines nationalen Niedriglohnsektors. Dabei wird der Niedriglohn in der empirischen Forschung im Vergleich zum mittleren Lohn bzw. Medianlohn eines bestimmten Landes definiert: Liegt der Lohn unter dem Schwellenwert von zwei Dritteln des mittleren Lohns, handelt es sich um einen „Niedriglohn“.

Auf dieser Basis ergab sich für Deutschland 2010 ein Niedriglohn-Schwellenwert von 9,54 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Insgesamt lag der Anteil von Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland bei 24,1 Prozent, was einer Zahl von 7,1 Millionen Menschen entspricht. Im internationalen Vergleich betrachtet, liegt damit der Anteil von Niedriglohnbeziehern in Deutschland europaweit nach Litauen an der Spitze. Bemerkenswert ist zudem, dass auch Beschäftigte, die zum Kernbereich der Erwerbstätigkeit gehören, nämlich in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten unbefristet vollzeitbeschäftigte Männer über 30 Jahre, häufiger als in anderen Ländern Bezieher von Niedriglöhnen sind. (Vgl. IAB-Kurzbericht 15/2013)

Ein weiterer markanter Ausdruck für die Reproduktionskrise der Ware Arbeitskraft ist der Sachverhalt, dass insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen einkommensschwache Familien aufgrund hoher Mietkosten unter das Einkommensniveau von Sozialtransferbeziehern abrutschen. „In 60 der 100 größten Städte haben sie nach Abzug der Miete im Schnitt weniger Geld zur Verfügung als den Hartz-IV-Regelsatz von 1.169 Euro im Monat, teilte die Bertelsmann Stiftung mit.“[32]

Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass entgegen der verbreiteten Legende vom „reichen Deutschland“ sich die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse hierzulande am unteren Ende der EU-Tabelle befinden. So war nach Daten der Europäischen Zentralbank von 2013 das Nettovermögen der Masse der deutschen Haushalte niedriger als in jedem anderen Euroland. Das Medianvermögen betrugt hierzulande 51.400 Euro – in Zypern dagegen 266.900 Euro.[33]

In dem Maße, wie sich prekäre soziale Lebenslagen vermehren und verdichten, steigt auch die Rate zerrütteter und problembehafteter Familienverhältnisse. Ein Spiegel dieser Entwicklung ist die Verdoppelung der Kosten und Fälle der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe (sozialpädagogische Erziehungshilfen) trotz einer rückläufigen Zahl von Kindern und Jugendlichen. So stieg die Zahl der Fälle seit den frühen 1990er Jahren von 490.000 (Ausgabenaufwand: 15 Milliarden Euro) auf heute etwa 780.000 Fälle (Ausgabenaufwand: knapp 29 Milliarden Euro)[34].

Hinzu kommt, dass sich im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelungen auf EU-Ebene die Ausbeutungsmöglichkeiten für deutsche Firmen (Bauindustrie, Werften, Schlachthöfe etc.) dadurch erheblich verbessert haben, dass Arbeitskräfte aus einkommensarmen südosteuropäischen Staaten (Rumänien, Bulgarien) – mit dortigen durchschnittlichen Stundenlöhnen von zwei bis drei Euro – über Subunternehmen angeworben und zu unterdurchschnittlichen Niedriglöhnen und ohne die in Deutschland üblichen Sozialabgaben beschäftigt werden.

Darüber hinaus führt die in den letzten Jahren zugenommene Verdichtung, Intensivierung, und Flexibilisierung von Arbeitsprozessen in Verbindung mit zunehmendem Konkurrenzdruck, Mobbingerfahrungen, vermehrten Verfügbarkeitsansprüchen außerhalb der Arbeitszeiten, Multitasking und der Belastung einer ungewissen Jobperspektive zu einem Anstieg von psychischen Problemen und daraus resultierenden Erkrankungen von lohnabhängig Beschäftigten. So zeigt die Gesundheitsberichterstattung der Krankenkassen, dass Krankschreibungen aufgrund psychischer Diagnosen vor allem seit dem Jahr 2006 kontinuierlich ansteigen: „Innerhalb der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) hat die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2000 und 2011 um gut 50 Prozent und die der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) um rund 56 Prozent zugenommen.“[35]

Nicht zuletzt ist hervorzuheben, dass die Lohnabhängigen in Deutschland vergleichsweise mit die höchsten Steuer- und Sozialabgabelasten auf ihre Einkommen zu verkraften haben und damit ganz wesentlich das Sozialtransfersystem finanzieren. So musste einer OECD-Studie zufolge ein alleinstehender Durchschnittsverdiener in Deutschland 2016 49,4 Prozent seines Arbeitseinkommens abgeben. „Damit liegt die Quote hierzulande deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 36 Prozent – und ist zudem unter den 35 Mitgliedsländern der Industriestaaten-Organisation die zweithöchste. Nur in Belgien ist sie noch höher, dort werden insgesamt 54 Prozent des Arbeitseinkommens abgegeben.“[36]

Zwar ist es durchaus richtig, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen, d.h. hohe Einkommen und Vermögen stärker zu belasten, mittlere und niedrige Einkommen zu entlasten und Steuerschlupflöcher für Großverdiener und Großunternehmen zu schließen. Aber die „verteilungssozialistische“ Orientierung lässt die bestehenden profitlogischen Produktions- und Eigentumsstrukturen unangetastet und begnügt sich damit, ein größeres Stück vom Gewinnwachstum zu fordern. Aufgrund der fundamental veränderten kapitalistischen Reproduktionsbedingungen im Zuge des Globalisierungsprozesses ist diese sozialreformistische Ausrichtung zum einen strategisch zum Scheitern verurteilt, weil ein Entgegenkommen der Kapitalseite – im Gegensatz zur Hochphase des Fordismus – deren veränderten Interessenlage (Exportorientierung) und operativen Handlungsmöglichkeiten (Verlagerung von Produktionsstätten) widerspricht. Zum anderen bestätigt und verfestigt die sozialreformistische Strategie den Objektstatus der vergesellschafteten Individuen als kommandierte Lohnabhängige, restriktiv kontrollierte Arbeitslose, schonungslos abkassierte Versicherungsmitglieder, ausgelieferte Steuerzahler, entmündigte Konsumenten etc. Demgegenüber muss eine gesellschaftskritische Bewegung auf der Höhe der Zeit primär dafür eintreten, dass die von nachhaltiger Realitätskontrolle ausgeschlossenen Menschen zum Subjekt bzw. bewussten Regulator ihres Vergesellschaftungsprozesses werden. Eine solche Orientierung setzt zunächst den radikalen Bruch mit der kapitalistischen Markt- und reaktivierten Gottesreligion voraus und hätte eine entsprechende ideologiekritische Aufklärungsarbeit zu leisten. Dazu gehört in erster Linie die offensive Auseinandersetzung mit der angeblichen Alternativlosigkeit der kapitalistischen Marktvergesellschaftung und die Widerlegung der apologetischen Gleichsetzungsthese: Marx‘ und Engels‘ herrschaftskritische Intention einer postkapitalistischen Gesellschaft = „Realsozialismus“/Stalinismus = endgültiges Scheitern emanzipatorischer Gesellschaftsveränderung.

III. Auswirkungen der ungesteuerten Masseneinwanderung von Asylbewerbern und Wirtschaftsflüchtlingen auf den gesellschaftlichen Armuts- und Gerechtigkeitsdiskurs

Im Rahmen der aktuellen Phase der multidimensionalen Verarbeitungserfordernisse, wie sie durch die unregulierte Masseneinwanderung dem demokratischen Souverän von oben aufgenötigt wurden, kommt es nun zunehmend zu einer vielschichtigen Beeinträchtigung der unmittelbaren Lebensumwelt der werktätigen (Steuern und Abgaben zahlenden) Schichten. Diese aufgezwungene Erzeugung negativer Gegebenheiten negiert zum einen demokratische Teilhabeansprüche der Staatsbürger, bewirkt eine antisäkular-islamische (kontranormative) Durchfremdung lebensweltlicher Handlungsbereiche, beinhaltet damit verbundene sozialökonomische Belastungen für die einheimische Bevölkerung und denunziert/diffamiert zum anderen zugleich die Legitimität kritischer Gegenwehr gegen die regressiven Tendenzen, die aus der Immigration oftmals unterqualifizierter und zugleich divergent sozialisierter und weltanschaulich normierter Migranten mit zum Teil beträchtlichen Anomiepotenzialen erwachsen. Damit gerät aber das politische System samt seiner brüchig gewordenen und ausgedörrten Leitideologien in eine tiefe Legitimationskrise.

Quantifiziert man den systemrelevanten Masseneinstrom von Flüchtlingen bzw. großenteils irregulären Zuwanderern seit Beginn 2013 bis Anfang 2017, so handelt es sich dabei mindestens um ca. 2 Millionen Menschen, darunter über eine halbe Million von abgelehnten Asylbewerbern[37], die sich in Deutschland aufhalten. Ein Teil dieser Gesamtpersonengruppe will Familienangehörige nachholen. Davon dürften angesichts der Herkunftsländer mindestens ca. 75% Muslime sein. „Im Zeitraum Januar-Juni 2016 waren 73,3% der Asylantragsteller jünger als 30 Jahre. Zwei Drittel aller Erstanträge wurden von Männern gestellt.“( BAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgabe: Juni 2016, S. 7.)

Eine Studie fand mittlerweile heraus, dass nur 13,7% der knapp 10.000 befragten Immigranten wegen eines Kriegsgeschehens geflohen sind, hingegen 53,1% aus wirtschaftlichen und 20,5% aus politischen Gründen[38].

Gesamtkosten der Flüchtlingsaufnahme

Die Aufnahme, Unterbringung, umfassende Versorgung, Betreuung, längerfristige Alimentierung, Verwaltung, Ausbildung etc. der Asylbegehrenden verursacht neben den Aufwendungen für sicherheitspolitische, polizeiliche und juristische Folgenbewältigung der Zuwanderungswelle einen extrem hohen Kostenaufwand. Die dadurch gebundenen finanziellen Mittel fehlen an anderer Stelle für die Bearbeitung angehäufter infrastruktureller Systemmängel (Verkehrswege, Schäden an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, verschuldete Kommunen etc.) sowie zur Bearbeitung vielschichtiger gesellschaftlicher Problemlagen (Unterfinanzierung im Kranken- und Pflegebereich; Altersarmut; Obdachlosigkeit; Krankenhauskeimbekämpfung; Personalengpässe im Sicherheitsbereich und der Kriminalitätsbekämpfung; fehlende Mittel im Bildungssektor etc.). Dadurch stagniert die Systementwicklung und droht in bestimmten Bereichen zu regredieren.

Unter der eher unrealistischen Annahme, dass die überwiegende Mehrheit der „Flüchtlinge“ in nichtprekäre Arbeitsplätze gelangt und somit zu steuer- und abgabenzahlenden Gesellschaftsmitgliedern wird, rechnet der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen dauerhaft mit fiskalischen Lasten für die deutschen Steuerzahler in Höhe von 17 Milliarden Euro pro Jahr als Folge der ungebrochen anhaltenden Flüchtlingszuwanderung. „Berechnet aber nach der Barwertmethode, die sämtliche Ausgaben und Sozialversicherungen über die Lebenszeit eines Flüchtlings mit einbezieht, addiert sich das laut Raffelhüschen auf eine horrende Summe: Selbst bei einer Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren ‚belaufen sich die Zusatzkosten langfristig auf 900 Milliarden Euro‘, sagte er bei seiner Präsentation für die Stiftung Marktwirtschaft.“[39] Neuerdings wurde das jährliche Ausgabevolumen für „Flüchtlinge“ auf 30 Milliarden Euro beziffert.[40]

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beklagte bereits einen deutlichen Anstieg der Kosten für die zunehmend eingeströmten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge. „Weil pro Monat pro minderjährigen Flüchtling 3.000 bis 5.000 Euro fällig würden, müssten die Kommunen für die derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlinge schon schätzungsweise 2,7 Milliarden Euro zahlen.“[41] Um die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge sicher zu stellen, hat die Bundesregierung Angang August 2016 bereits zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler auf die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zurückgegriffen und 1,5 Milliarden Euro entnommen[42]. Dennoch fordern die gesetzlichen Krankenkassen jetzt zusätzlich mehr Steuermittel für die Versicherung von anerkannten Asylbewerbern. „Derzeit bekämen die Kassen 90 Euro pro Hartz-IV-Empfänger im Monat, nötig wären aber 136 Euro. Nach Berechnungen des Verbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlten deshalb 2016 wohl 2,3 Milliarden Euro. (…) Im Juli seien fast 500.000 Flüchtlinge auf Grundsicherung angewiesen gewesen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr[43].

Zum Jahresende 2015 bezogen ca. 975.000 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363.000 Personen) entsprach das einem Plus von 169%. Damit hatte sich die Zahl der Leistungsbezieher seit dem Jahr 2010 (130.000 Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht. „2015 waren 67% der Empfänger männlich und 33% weiblich. Fast 30% aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70% im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa 1% bereits 65 Jahre oder älter.“[44]

Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Leistungen nach dem AsylbLG um rund 120% auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto. Dabei wurden 80% der Ausgaben für Regelleistungen und 20% für besondere Leistungen erbracht. Im Vergleich dazu lagen die Aufwendungen 2010 bei 815 Millionen.

63% der Leistungsbezieher kamen 2015 aus Asien, 22% stammten aus Europa und 13% aus Afrika. „Die Hälfte der 616.000 Hilfebezieherinnen und -bezieher aus Asien stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen rund 115.000 aus Afghanistan und 82.000 aus dem Irak.“[45]

Der Ursachenkomplex für die langfristige Reproduktion dieses enormen Kostenapparats besteht in Folgendem: Ein Großteil der illegal eingeströmten Masseneinwanderer wird aufgrund fehlender und disparater Qualifikationen überdurchschnittlich-langfristig in Arbeitslosigkeit und damit im Sozialtransferbezug verharren bzw. bestenfalls das Prekariat auffüllen[46]. Es wird demzufolge vermehrt Sozialrentenbezieher mit Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter statt Rentenbeitragszahler geben. Erneut werden Unsummen in sog. Integrationsmaßnahmen investiert werden, ohne einen realen Effekt zu erzielen. Die oft zitierten Deutschkurse werden schon aufgrund ihres viel zu geringen Stundenumfangs kein arbeitsmarktadäquates Sprachniveau vermitteln können. Zwar werden bestimmte Unternehmen sich die eine oder andere Rosine herauspicken und den einen oder anderen Billiglöhner an Land ziehen. Der Unterhalt einer großen Masse von Transfereinkommensbeziehern wird aber der Allgemeinheit aufgebürdet werden – gemäß dem Hohelied der Profitlogik: Privatisierung der punktuellen Vorteile; Sozialisierung der Nachteile bzw. Problem- und Kostenabwälzung auf die Gesellschaft.

Migrationspolitische Verdrängung und Marginalisierung einheimischer Unterschichten als gesellschaftlicher Destabilisierungsfaktor

Im Hinblick auf soziale Ungleichheit, Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse, gravierende Einkommensunterschiede, wachsende Altersarmut etc. und daraus resultierende Verteilungskonflikte war Deutschland auch bislang keine Insel der Glückseligen. Die vorlauten Kräfte, die jetzt tönen, „Deutschland ist ein reiches Land“ und damit für weitere Flüchtlingsaufnahme werben, sind zumeist die gleichen Umverteilungspopulisten, die sonst immer die „wachsende Armut“ skandalisieren. Auch ist ihnen entgegenzuhalten, dass die gegenwärtigen Einnahmeüberschüsse gemessen an den wachsenden Staatsschulden weniger als ein Trinkgeld sind. Sprechen wir uns also wieder beim nächsten Konjunktureinbruch angesichts kontinuierlich steigender „Flüchtlingsausgaben“.

Die aktuelle politische und versorgungsökonomische Konzentration und Umverteilung zugunsten von „Flüchtlingen“ geht primär zu Lasten der durchschnittlichen Steuerzahler (ohne Schlupflöcher) und Abgabenzahler sowie der Unterschichten einschließlich der arbeitenden europäischen Zuwanderer in Deutschland. Sie sollen einerseits die Lasten der unregulierten Masseneinwanderung tragen, zugleich auf spürbare Verbesserungen ihrer spezifischen Lebens- und Reproduktionsbedingungen verzichten und sich obendrein der politisch-medial verordneten Migrantophilie bedingungslos unterordnen, ja gravierende Nachteile still und unterwürfig in Kauf nehmen. Dazu gehören nicht zuletzt Kündigungen von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen zur „Flüchtlingsunterbringung“.

„Die potenziell wichtigste Folge der Migration“, so Paul Collier (2014, S. 122), „besteht darin, dass diejenigen Einwanderer, die arm einreisen und eine Familie haben, mit den einheimischen Armen um Sozialwohnungen konkurrieren. Da Migranten in der Regel ärmer sind und größere Familien haben als die Einheimischen, haben sie einen besonders hohen Bedarf an Sozialwohnungen. Wird dieser Bedarf erfüllt, müssen einheimische Arme leer ausgehen. (…) Eine weitere Zunahme der Migration würde den einheimischen Armen wahrscheinlich den Zugang zu Sozialwohnungen versperren.“

Das ist aber nur ein Aspekt. Generell fühlen sich einheimische Geringverdiener, Menschen, die mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb der Grenze der Sozialtransfereinkommen liegen und dabei steigende Mieten und Gesundheitskosten etc. selber tragen müssen, sowie Altersarme, Bedürftige und Behinderte zurecht gegenüber der staatlich finanzierten Rundumversorgung der Flüchtlinge, die in manchen Fällen auch doppelt abkassieren[47], benachteiligt. D.h: Die Alimentierung von Zuwanderern mit problematischem Profil aus Steuergeldern und Sozialabgaben auch von Niedrigverdienern (working poor) wird als neue und zusätzliche Form sozialer, politischer und moralischer Ungerechtigkeit erlebt und ist infolgedessen politisierbar.

Mit dieser neuen Form staatlich vermittelter sozialer Ungerechtigkeit sind demnach nachhaltige soziale Konfliktszenarien vorprogrammiert, deren politisch-ideologische Austragungsformen angesichts des Fehlens einer echten politischen Linken in Deutschland bizarre Formen annehmen könnten.

Literatur

Abschlussbericht „Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund. Projekt IIa1 – 04/06. Anhang A: Jahresbericht 2008. Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Duisburg, Oktober 2009. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/forschungsbericht-f395-anhang-a.pdf;jsessionid=4B9E06D436D5B1BA58DB64AA30DDF76B?__blob=publicationFile&v=2

Adamy, Wilhelm: Familiäre Situation von arbeitslosen und erwerbstätigen Hartz-IV-Empfängern. Zur These eines zu niedrigen Lohnabstands bei Hilfebedürftigen mit Kindern. In: Soziale Sicherheit 5/2010, S. 174-181.

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Juni 2010.

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland. Dezember 2016.

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Neue Potentiale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin 2014.

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Ungenutzte Potentiale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin 2009.

Collier, Paul: Exodus. Warum wir Einwanderung neu regeln müssen. München 2014.

Hönekopp, Elmar: Statement zum Nationalen Integrationsplan AG 3: Situation und Perspektiven von Migranten auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland – Ein Problemaufriss in 14 Berufen. In: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Nationaler Integrationsplan Arbeitsgruppe 3 „Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen“. Dokumentation des Beratungsprozesses, Bonn 2007, S. 158-166.

IAB-Kurzbericht Nr. 11, Juni 2014. Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Arbeitsmarktchancen von Geringqualifizierten. Kaum eine Region bietet genügend einfache Jobs Von Dieter Bogai, Tanja Buch und Holger Seibert.

IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Aktuelle Berichte. Schätzung der Zahl der für Flüchtlinge relevanten Arbeitsstellen 12/2016. Veröffentlicht am 23. Juni 2016.

IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Aktuelle Berichte Zuwanderungsmonitor. Juli 2016.

Krauss, Hartmut, Vogelpohl, Karin: Spätkapitalistische Gesellschaft und orthodoxer Islam. Zur Realität eines Desintegrationsverhältnisses jenseits von Verdrängung, Verschleierung und Bewältigungsromantik. In: Hartmut Krauss (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010. S. 217 – 262.

Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Erster Band, Frankfurt am Main 1976.

Miegel, Meinhard, Wahl, Stefanie, Schulte, Martin: Von Verlierern und Gewinnern – Die Einkommensentwicklung ausgewählter Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Bonn 2008.

Sarrazin, Thilo: Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. München 2010. 4. Auflage.

Anmerkungen:

[1] http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-50-jahre-anwerbeabkommen-mit-der-tuerkei.html

 

[2] In diesem ersten Teil des vorliegenden Textes handelt es sich um einen überarbeiteten und ergänzten Auszug aus Hartmut Krauss: Jenseits von euphorischer Zustimmung und hysterischer Verdammung. Eine rational-kritische Auseinandersetzung mit Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ http://www.gam-online.de/text-Jenseits%20von%20euphorischer%20Zustimmung.html

[3] http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-trotz-arbeit-mehr-als-jeder-vierte-hartz-iv-empfaenger-erwerbstaetig

[4] Dabei wird übersehen, dass auch der Anteil der bereits benannten „Aufstocker“ (erwerbstätige ALG II Bezieher mit Niedrigeinkommen, die auch Kinder haben) zum „leistenden Bevölkerungsteil“ gehört.

[5] Bremerhaven/Bremen und Berlin sind außerhalb des deutschen Durchschnitts liegenden „Armutszentren“, deren Zahlen nicht einfach extrapoliert und verallgemeinert werden können. So ist Berlin, die für den ehemaligen Finanzsenator Sarrazin wohl prägende Erfahrungsstätte, die einzige Region in Deutschland, wo die Sozialtransferquote der Paar-Gemeinschaften höher liegt als die der Singlehaushalte.

[6] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arbeitsmarkt-und-hartz-iv/gastbeitrag-zu-hartz-iv-sozialhilfe-auf-fuenf-jahre-begrenzen-1950620.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[7] Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Berechnung von Hilfsquoten. Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2008. http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/10126/publicationFile/566/Methodenbericht-SGB-II-Quoten.pdf

[8] „Während in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund der Anteil der Kinder heute bei 21,5% liegt, ist dieser in der Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund deutlich höher (35,7%).“ Achter Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Juni 2010, S. 49.

[9] „Unter den Familien mit türkischem Migrationshintergrund haben 31 Prozent ein Kind, weitere 60 Prozent haben zwei bis drei Kinder Der Anteil der Großfamilien mit vier oder mehr Kindern ist mit neun Prozent relativ hoch und wird nur in der Gruppe der Personen aus dem Nahen Osten und Afrika übertroffen. Einheimische dagegen bringen es gerade einmal auf einen Großfamilienanteil von knapp zwei Prozent“ (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2009, S. 19).

[10] https://www.boeckler.de/pdf/wsi_vm_kinderarmut_2015.pdf

[11] https://www.welt.de/wirtschaft/article163753103/Diese-Zahlen-offenbaren-das-Ausmass-der-Fluechtlingskrise.html

[12] „Nicht viel besser geht es den in Österreich lebenden Türken. Im Vorjahr (2015, H.K.) lag in Österreich die Arbeitslosenquote von Ausländern bei 13,5 Prozent, bei den Türken waren es aber 19,8 Prozent. Abgesehen von den Flüchtlingen ist bei keiner großen Ausländergruppe die Arbeitslosenquote so hoch wie bei den Türken. Das zeigt, dass die Integration hier teilweise nicht funktioniert hat. („Die Presse“, Print-Ausgabe, 03.08.2016)

[13] Siehe hierzu ausführlich Krauss/Vogelpohl 2010 und Berlin-Institut 2014.

 

[14] Beide Gruppen gelten offiziell nicht als arbeitslos, sondern werden in der sogenannten Unterbeschäftigungsstatistik geführt. Dort werden neben Arbeitslosen auch Jobsucher registriert, die von der Bundesagentur finanzierte Förder- oder Trainingskurse absolvieren. Vgl. http://www.dnn.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedrigste-Juli-Arbeitslosigkeit-seit-25-Jahren

[15] http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Auswirkungen-der-Migration-auf-den-Arbeitsmarkt.pdf S.12.

[16] https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article166744827/Heimat-gefunden-Job-gesucht.html

[17] http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_1607.pdf

[18] IAB-Kurzbericht 11/2014 Von Dieter Bogai, Tanja Buch und Holger Seibert. http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1114.pdf

[19] IAB: Aktuelle Berichte. Schätzung der Zahl der für Flüchtlinge relevanten Arbeitsstellen 12/2016. http://doku.iab.de/aktuell/2016/aktueller_bericht_1612.pdf

[20] http://www.thelocal.dk/20150309/denmarks-refugee-integration-efforts-have-failed

[21] http://www.altinget.dk/artikel/dyster-statistik-for-mellemoestlige-flygtninge

[22] https://www.nationaleconomicseditorial.com/2017/05/23/immigration-costs-denmark/

[23] Eine Studie über Zuwanderer in Europa fand mittlerweile heraus, dass nur 13,7% der knapp 10.000 befragten Immigranten wegen eines Kriegsgeschehens geflohen sind, hingegen 53,1 % aus wirtschaftlichen und 20,5% aus politischen Gründen. https://de.europenews.dk/Studie-Nur-13-Prozent-der-Migranten-fliehen-vor-einem-Krieg-132762.html

[24] https://www.welt.de/wirtschaft/article163753103/Diese-Zahlen-offenbaren-das-Ausmass-der-Fluechtlingskrise.html

[25] http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article210110155/Bundesagentur-veroeffentlicht-Arbeitslosenzahlen-fuer-Maerz.html

 

[26] In einer repräsentativen Befragung von Türken in Deutschland stimmten 31% 2010 und 46% 2012 der folgenden Aussage zu: „Wenn ich in Deutschland im Falle der Arbeitslosigkeit keine Sozialleistungen bekommen würde, würde ich sofort in die Türkei gehen.“ (S. 63) 17% der Befragten bezogen Sozialtransferleistungen. (S. 24). 33% waren nicht voll erwerbstätig, d.h. sie waren teilzeitbeschäftigt, arbeitslos oder befanden sich in Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen bzw. Warteschleifen. (S. 22) http://soerenkern.com/pdfs/islam/Wertewelten2012.pdf

[27] „In der Arbeitsmarktforschung betrachtet man solche Erwerbsformen gesondert, die den Merkmalen eines Normalbeschäftigungsverhältnisses nicht entsprechen und bezeichnet sie als atypisch. Dementsprechend unterscheidet das Statistische Bundesamt folgende Erwerbsformen, die zur atypischen Beschäftigung zählen: (1) die Teilzeitbeschäftigung mit 20 und weniger Arbeitsstunden pro Woche, (2) befristete Beschäftigung, (3) geringfügige Beschäftigung und (4) Zeitarbeit. Zusammen mit dem (5) Normalarbeitsverhältnis beschreiben sie alle Formen abhängiger Beschäftigung. Im Weiteren zählen zu den Erwerbstätigen die (6) Selbstständigen mit Beschäftigten, die (7) Solo-Selbstständigen ohne Beschäftigte und die in Betrieben (8) unbezahlt mitarbeitenden Familienangehörigen“. http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2012/3/2750/

[28] Vgl. innovations-report 09.09.2008 URL:
http://www.innovations-report.de/html/berichte/wirtschaft_finanzen/neue_beschaeftigungsfor
men_praegen_117772.html

[29] http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2012/3/2750/

[30] http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2012/3/2750/

[31] https://www.boeckler.de/wsi_5859.htm

[32] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bertelsmann-studie-wegen-hoher-miete-unter-hartz-iv-12290856.html

[33] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ezb-umfrage-deutsche-sind-die-aermsten-im-euroraum-12142944.html

[34] Vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 31. Januar 2013, S. 2.

[35] http://de.statista.com/themen/1318/psychische-erkrankungen/

[36] http://www.rp-online.de/wirtschaft/oecd-alleinstehende-deutsche-zahlen-die-zweithoechsten-abgaben-aid-1.6750742

[37] http://www.zeit.de/news/2016-09/22/migration-550000-abgelehnte-asylbewerber-leben-in-deutschland-22081005

[38] http://de.europenews.dk/Studie-Nur-13-Prozent-der-Migranten-fliehen-vor-einem-Krieg-132762.html

[39] http://www.welt.de/wirtschaft/article149234485/Fluechtlingskrise-koennte-fast-eine-Billion-Euro-kosten.html

[40] http://www.bild.de/politik/inland/talkshow/illner-fluechtlingstalk-52290296.bild.html

[41] http://www.welt.de/politik/deutschland/article155401038/Minderjaehrige-Fluechtlinge-kosten-Staedte-Milliarden.html

[42] http://www.boerse.de/nachrichten/Fluechtlingskrise-Kabinett-zapft-Gesundheitsfonds-fuer-Asylbewerber-an/7688600

[43] http://www.t-online.de/wirtschaft/versicherungen/id_79523240/milliardenbetrag-fehlt-krankenkassen-fordern-mehr-geld-fuer-fluechtlinge.html

[44] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_304_222.html

[45] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_304_222.html

[46] „So haben nur rund sechs Prozent der nach Deutschland Geflüchteten im Zuzugsjahr (1995 bis 2014) eine Beschäftigung gefunden, andere Migranten jedoch zu 20 Prozent. Während unter den anderen Migranten nach zwei Jahren rund 50 Prozent und nach drei Jahren rund 60 Prozent einer Beschäftigung nachgehen, dauert es bei den Geflüchteten rund sechs Jahre bzw. zehn Jahre, um jeweils einen ähnlichen hohen Integrationsgrad zu erreichen. Nach rund 15 Jahren haben sich die Beschäftigungsquoten der beiden Gruppen bei rund 70 Prozent angeglichen.“ Arbeitsmarkt kompakt. Analysen, Daten, Fakten. http://amk.iab.de/inhalt/migration-und-integration

[47] Zum Beispiel diese 70 Asylbewerber hier: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Eichstaett-Fluechtlinge-machen-in-Eichstaett-doppelt-Kasse;art155371,3108843

Siehe auch:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/saarland-ministerpraesidentin-muessen-verhindern-das-migranten-mehrfach-geld-beziehen-a1278470.html

http://www.nordkurier.de/neubrandenburg/asylbewerber-kassiert-doppelte-leistungen-2022053904.html

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/64840-kriminelle-fluchtlinge

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